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Gepäckversicherung

Die Gepäckversicherung schützt gegen Diebstahl, Beraubung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Gepäcks während der Beförderung durch ein öffentliches Transportmittel. Die Versicherungssumme beträgt max. CHF 5'000.- pro Jahr. Vorausgesetzt, Sie haben die Reise zu 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlt. Die Versicherung gilt für Karteninhaber, Partner (im gleichen Haushalt lebend) und Kinder bis 25 Jahre, ohne Selbstbehalt.
Die Versicherung gilt für Visa Gold, World MasterCard Gold sowie Flying Blue World MasterCard Kreditkarten (exkl. PrePaid, Basic, Classic / Silber, MercedesCard, Orange Collect Card, Platinum, Business und Corporate Karten).
Kontaktieren Sie uns bei Fragen: Telefon +41 (0)58 958 80 44, E-Mail help@viseca.ch
Die genauen Bedingungen können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entnehmen.

FAQ

Was kostet die Versicherung?

Die Versicherung kostet Sie nichts. Die Leistungen sind in der Jahresgebühr inbegriffen bei Visa Gold, World MasterCard Gold sowie Flying Blue World MasterCard.

Wie hoch ist die maximale Leistung der Gepäckversicherung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung?

Die Versicherungssumme beträgt max. CHF 5'000.- pro Jahr. Es besteht kein Selbstbehalt.

Was deckt die Gepäckversicherung?

Sie deckt die Kosten für Reparaturen bzw. Wiederbeschaffung des Reisegepäcks inkl. persönlicher Effekten bei Beschädigung, Verlust, Beraubung, Zerstörung oder Diebstahl während der Beförderung durch ein öffentliches Transportmittel. Der Vesicherungsschutz gilt, wenn Sie das Transportmittel mind. zu 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlen.

Wo gilt die Gepäckversicherung resp. Gepäckverspätungsversicherung?

Die Versicherung gilt weltweit inklusive Schweiz. Vorausgesetzt, Sie haben das Transportmittel zu 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlt.

Wie muss ich bei einem Schadenfall vorgehen? Welche Unterlagen werden für die Rückerstattung benötigt? Wo muss ich die Unterlagen einreichen?

Informieren Sie unverzüglich Viseca, spätestens nach Ihrer Rückkehr. Telefon +41 (0)58 958 80 44.
Senden Sie uns die Originalbelege zusammen mit den benötigten Unterlagen (z.B. Polizeirapport bei Diebstahl) und dem ausgefüllten Versicherungsformular.
Versicherungsformular

Geniesse ich auch Versicherungsschutz, wenn der Reiseveranstalter (Reisebüro, Transportunternehmen, usw.) keine Kreditkarte akzeptiert?

Nein. Sie müssen die Reise zu mind. 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlen damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Für wen gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt für Karteninhaber, Partner (im gleichen Haushalt lebend) und Kinder bis 25 Jahre. Ohne Selbstbehalt.

Wie kann ich den Wert des Reisegepäcks belegen?

Listen Sie im Versicherungsformular alle Artikel (Gepäckstück und Inhalt) mit ungefährem Anschaffungspreis auf.

Bezahlt bei einem Schaden nicht das Transportunternehmen? An wen muss ich mich zuerst wenden? Wer bezahlt zuerst?

Bitte wenden Sie sich zunächst ans Transportunternehmen. Wenn Ihnen dieses nicht den gesamten Wert erstattet, dann greift unsere Versicherung.

Was gilt als Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs?

Öffentliche Transportmittel sind Busse, Bahnen, Flugzeuge, Trams, U-Bahn und Kursschiffe.