FAQ
Was kostet die Versicherung?
Die Versicherung kostet Sie nichts. Die Leistungen sind in der Jahresgebühr inbegriffen bei Visa Gold, World MasterCard Gold sowie Flying Blue World MasterCard.
Wie hoch ist die maximale Leistung bei Gepäckverspätung?
Die Versicherungssumme beträgt max. CHF 1'000.- pro Jahr. Es besteht kein Selbstbehalt.
Was deckt die Gepäckverspätungsversicherung?
Sie deckt die Kosten für unverzichtbare Bekleidung und Körperpflegeartikel, wenn bei Beförderung durch ein öffentliches Transportmittel Ihr Gepäck nicht innerhalb von 4 Stunden am Zielort (nicht am Wohnort) eintrifft. Der Vesicherungsschutz gilt, wenn Sie das Transportmittel mind. zu 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlen.
Wo gilt die Gepäckversicherung resp. Gepäckverspätungsversicherung?
Die Versicherung gilt weltweit inklusive Schweiz. Vorausgesetzt, Sie haben das Transportmittel zu 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlt.
Wie muss ich bei einem Schadenfall vorgehen? Welche Unterlagen werden für die Rückerstattung benötigt? Wo muss ich die Unterlagen einreichen?
Nehmen Sie unverzüglich telefonischen Kontakt auf mit Viseca. Telefon +41 (0)58 958 80 44.
Holen Sie für alle Massnahmen oder Ausgabenzusagen vorgängig die Zustimmung ein und befolgen Sie die empfohlene Lösung.
Verlangen Sie von Ihrem Transportunternehmen einen Nachweis, dass das Gepäck nicht innerhalb von 4 Stunden nach Ankunft am Zielort ausgeliefert wurde.
Senden Sie uns die Originalbelege zusammen mit dem Nachweis und dem ausgefüllten Versicherungsformular.
Versicherungsformular
Geniesse ich auch Versicherungsschutz, wenn der Reiseveranstalter (Reisebüro, Transportunternehmen, usw.) keine Kreditkarte akzeptiert?
Nein. Sie müssen die Reise zu mind. 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlen damit Sie Versicherungsschutz geniessen.
Bezahlt bei verspätetem Eintreffen am Zielort nicht das Transportunternehmen? An wen muss ich mich zuerst wenden? Wer bezahlt zuerst?
Bitte wenden Sie sich zunächst ans Transportunternehmen. Wenn Ihnen dieses nicht den gesamten Wert erstattet, dann greift unsere Versicherung.
Was gilt als Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs?
Öffentliche Transportmittel sind Busse, Bahnen, Flugzeuge, Trams, U-Bahn und Kursschiffe.
Für wen gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt für Karteninhaber, Partner (im gleichen Haushalt lebend) und Kinder bis 25 Jahre. Ohne Selbstbehalt.