FAQ
Was kostet die Versicherung?
Die Versicherung kostet Sie nichts. Die Leistungen sind in der Jahresgebühr inbegriffen bei Visa Classic, World MasterCard Silber, Visa Gold, World MasterCard Gold, Flying Blue World MasterCard, MercedesCard, Orange Collect Card und Visa Platinum.
Wie hoch sind die maximalen Leistungen bei Reiseannullierung und -unterbruch?
Classic / Silber Kreditkarten
Reiseannullierung: max. CHF 10'000.- pro Ereignis und Jahr.
Reiseunterbruch: max. CHF 7'500.- pro Ereignis und Jahr.
Gold / World Kreditkarten
Reiseannullierung: max. CHF 20'000.- pro Ereignis und Jahr.
Reiseunterbruch: max. CHF 15'000.- pro Ereignis und Jahr.
Visa Platinum
Reiseannullierung: CHF 10'000.- pro Einzelperson und Ereignis, CHF 15'000.- pro Familie und Ereignis.
Es besteht kein Selbstbehalt.
Was deckt die Reiseannullierungskosten- und unterbruchversicherung?
Sie deckt folgende Ereignisse vor und während der Reise wenn Sie diese mind. zu 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlen:
- Schwere Krankheit, Unfall oder Tod (auch bei nahestehenden Personen wie Schwiegereltern, Grosseltern, Enkelkinder)
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Schwangerschaftskomplikationen
- Einbruch oder Beschädigung zu Hause
- Reisewarnung
- Naturereignisse, Epidemien, Streiks
- Diebstahl der Reisedokumente
- Verspätung/Ausfall Anreise
Ausgeschlossen sind schlechter Heilungsverlauf, Absage durch den Veranstalter, Geschäftsreisen/Sprach- und Ferienkursaufenthalte für berufliche Aus- und Weiterbildung.
Wo gilt die Reiseannullierungskosten- und -unterbruchversicherung?
Die Versicherung gilt weltweit inklusive Schweiz. Vorausgesetzt, Sie haben die Reise zu 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlt.
Wie muss ich bei einem Schadenfall vorgehen? Welche Unterlagen werden für die Rückerstattung benötigt? Wo muss ich die Unterlagen einreichen?
Nehmen Sie unverzüglich telefonischen Kontakt auf mit Viseca. Telefon +41 58 958 80 44.
Holen Sie für alle Massnahmen oder Ausgabenzusagen vorgängig die Zustimmung ein und befolgen Sie die empfohlene Lösung.
Senden Sie uns die Originalbelege zusammen mit dem ausgefüllten Versicherungsformular.
Versicherungsformular
Was gilt als schwere Krankheit?
Als schwere Krankheit gilt, wenn Sie eine Nacht im Spital verbringen müssen, wenn der Arzt mindestens ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verschreibt, oder der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens fünf Arbeitstagen anordnet.
Geniesse ich auch Versicherungsschutz, wenn der Reiseveranstalter (Reisebüro, Transportunternehmen, usw.) keine Kreditkarte akzeptiert?
Nein. Sie müssen die Reise zu mind. 60% mit Ihrer Kreditkarte bezahlen damit Sie Versicherungsschutz geniessen.
Was kann ich machen, wenn der Reiseveranstalter (Reisebüro, Transportunternehmen, usw.) einen Aufpreis für die Bezahlung mit Keditkarte verlangt?
Manche Reiseveranstalter verlangen für Zahlungen mit Kreditkarte einen Aufpreis gegenüber anderen Zahlungsarten z.B. Barzahlung oder Überweisung. Vergleichen Sie in diesem Fall die zusätzlichen Kosten der Kreditkartenzahlung mit den Kosten, die Ihnen entstehen würden, wenn Sie für die gebuchte Reise eine separate Reiseannullierungskosten- und -unterbruchversicherung abschliessen müssten. In der Regel ist diese separate Versicherung teurer als der allfällige Aufpreis für die Zahlung mit Kreditkarte.
Bei separatem Abschluss kostet eine Reiseannullationsversicherung, je nach Preis der Reise zwischen CHF 30.- und CHF 60.- pro Person und Reise. Und für eine Jahresversicherung bezahlen Sie in der Regel über CHF 100.-.
Ich habe den Flug mit der Kreditkarte bezahlt, Hotel und Ausflüge jedoch nicht. Welche Teile der Reise werden mir bei einer Reiseannullation bzw. bei einem Reiseunterbruch zurückerstattet?
Wenn Sie Hotel und Ausflüge direkt bezahlen, also diese nicht auf der gleichen Rechnung wie der Flug verrechnet werden, sind die Kosten nicht versichert und werden nicht zurückerstattet. Wenn alles auf der gleichen Rechnung verrechnet wird, und der mit Kreditkarte bezahlte Flug mind. 60% der Gesamtkosten ausmacht, wird der Rechnungsgesamtbetrag zurückerstattet.
Beispiel: Flug CHF 800.-, Hotel und Ausflüge CHF 400.-, Rechnungsgesamtbetrag CHF 1'200.-. Davon 800.- mit Kreditkarte bezahlt. Dies entspricht 66% des Rechnungsgesamtbetrags und berechtigt zur Rückforderung des Rechnungsgesamtbetrags.
Ich habe einen ETI-Schutzbrief. Brauche ich diesen noch mit der neuen Reiseannullierungskosten- und -unterbruchversicherung auf meiner Kreditkarte?
Das hängt von Ihren Bedürfnissen, Ihrem Reiseverhalten sowie der Art des Schutzbriefes ab. Der Schutzbrief beinhaltet zusätzliche Leistungen, insbesondere bei Reisen mit dem eigenen PW und unterscheidet sich für Europa und weltweit. Haben Sie einen Schutzbrief nur für Europa, so besitzen Sie mit der Kreditkarte eine optimale Ergänzung für gelegentliche Reisen ausserhalb Europa.
Für wen gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt für Karteninhaber, Partner (im gleichen Haushalt lebend) und Kinder bis 25 Jahre. Ohne Selbstbehalt.