Sicherheits-Grundsätze
Wichtige Regeln im Umgang mit der Karte
Neue Karte
Unterschreiben Sie Ihre Kreditkarte sofort nach Erhalt auf der Kartenrückseite und entwerten Sie Ihre alte Kreditkarte, indem Sie den Magnetstreifen und den Chip der Karte zerschneiden.
PIN-Code
Wählen Sie als PIN-Code keine einfach zu ermittelnde Ziffernfolge wie Geburtsdatum, Autonummer, aufeinanderfolgende gleiche Zahlen, usw. Schreiben Sie den PIN-Code nirgends auf und geben Sie ihn immer geschützt ein.
Passwörter
Wählen Sie für MyAccount und 3-D Secure keine Passwörter, die Sie bereits für andere Online-Accounts nutzen. Schreiben Sie Passwörter nirgends auf.
Kreditkarten-Daten
Geben Sie nie Ihre Kreditkarten-Daten (Kartennummer, Verfalldatum, Sicherheitscode auf Kartenrückseite, PIN-Code, 3-D Secure Passwort) zu Informationszwecken bekannt, wenn keine Kaufabsicht besteht. Dies gilt auch, wenn Ihnen versichert wird, dass die Karte nicht belastet wird.
Kreditkarten- und Notfallnummer
Notieren Sie Ihre Kreditkartennummer und die Notfallnummer der Viseca 24h Sperrzentrale: +41 (0)58 958 83 83. Bewahren Sie diese Nummern getrennt von der Karte auf und speichern Sie sie zusätzlich im Mobiltelefon.
Kontrollmassnahmen
MyAccount und SMS Services
Ihre Ausgaben können Sie jederzeit und einfach mit dem kostenlosen MyAccount Online-Service und den praktischen SMS Services kontrollieren.
Betragsüberprüfung
Prüfen Sie bei jeder Bezahlung, ob der Betrag auf Ihrem Beleg stimmt, bevor Sie unterschreiben. Tragen Sie immer den Betrag unter "Total" ein, wenn dieser nicht bereits aufgedruckt oder eingetragen ist. Setzen Sie immer einen Strich vor den Betrag.
Aufbewahrung der Belege
Bewahren Sie alle Bestell-, Buchungs-, Rückgabe- und Annullationsbestätigungen auf; ebenso sämtliche Korrespondenz, die Sie mit einem Händler führen. Diese Belege sind im Falle von Reklamationen und Beanstandungen unerlässlich.
Abrechnungskontrolle
Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung anhand der Belege. Beanstandungen müssen innert 30 Tagen ab Abrechnungsdatum dem Customer Care Center schriftlich gemeldet werden.