Bestimmungen der Viseca Card Services SA zur Nutzung von one


Letztmals geändert am 23.05.2019
 

A  Allgemeiner Teil
1. Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von one
2. Nutzung von one
3. Risiken, Gewährleistungsausschluss und allgemeine Sorgfalts- und Meldepflichten
4. Haftung

B  Besonderer Teil 
5. 3-D Secure
6. Masterpass
7. Mobile Payment

 

 

A  Allgemeiner Teil
 

1. Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von one
1.1 Bestimmungen zur Nutzung von one und weitere relevante Dokumente
Die vorliegenden Bestimmungen gelten für die von der Viseca Card Services SA („Herausgeberin“) an Inhaber („Inhaber“) einer Haupt- oder Zusatzkarte oder einer Business Card der Herausgeberin („Karte(n)“) unter der Bezeichnung „one“ (bzw. „one“ in Verbindung mit dem Namen einer vermittelnden Bank) zur Verfügung gestellten Online-Services („Services“).

one ist verfügbar über:

  • die one Webseite („Webseite“) und
  • die one App („App“)
Zu beachten sind die weiteren Informationen zu one – insbesondere zur Bearbeitung von Daten und zur Datensicherheit – in der Datenschutzerklärung der Viseca Card Services SA für one („Datenschutzerklärung“), den Nutzungsbedingungen der Webseite sowie auf der Webseite selbst.
Die vorliegenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den jeweils anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung von Karten der Herausgeberin für Private oder für Unternehmen („Viseca-Karten-AGB“). Im Fall abweichender Regelungen gehen die vorliegenden Bestimmungen den Viseca-Karten-AGB vor.
Die vorliegenden Bestimmungen bestehen aus einem allgemeinen Teil für die Nutzung von one sowie aus einem besonderen Teil für die Nutzung von bestimmten auf one angebotenen Services.

1.2 Was ist one und wie wird es weiter entwickelt?
one umfasst Services der Herausgeberin. one wird im Laufe der Weiterentwicklung bestehende Services der Herausgeberin (z.B. MyAccount / surprize.ch) ersetzen.
Die Nutzung von one setzt eine Registrierung voraus. Dem registrierten Inhaber werden neu eingeführte Services durch Aktualisierungen (Updates) zur Verfügung gestellt. Die Herausgeberin wird den Inhaber auf angemessene Weise über die Weiterentwicklungen und gegebenenfalls die damit zusammenhängenden Änderungen der vorliegenden Bestimmungen informieren.

1.3 Welche Funktionen bietet one?
one kann – aktuell oder künftig – insbesondere folgende Funktionen umfassen:
  • Benutzerkonto zur Verwaltung persönlicher Daten;
  • Kontrolle und Bestätigung von Zahlungen  z.B. mittels 3-D Secure (MasterCard SecureCode bzw. Verified by Visa)  in der App oder durch Eingabe eines SMS-Code (vgl. Ziff. 5);
  • Kontrolle und Bestätigung bestimmter Handlungen (z.B. Logins, Kontakte mit der Herausgeberin) in der App oder durch Eingabe eines SMS-Code;
  • Aktivierung von Karten zur Nutzung von Masterpass (vgl. Ziff. 6);
  • Aktivierung von Karten zur Nutzung von Zahlmöglichkeiten (z.B. mittels Mobiltelefon) in der App oder durch Eingabe eines SMS-Code;
  • Austausch von Mitteilungen und Benachrichtigungen aller Art zwischen dem Inhaber und der Herausgeberin (auch z.B. die Mitteilung einer Änderung von Bestimmungen), sofern nicht eine besondere Form der Mitteilung bzw. Benachrichtigung vorbehalten wird (z.B. schriftliche Beanstandung einer Monatsrechnung);
  • Übersicht über Transaktionen oder Karten und elektronische Anzeige von Rechnungen (aktuell in MyAccount);
  • Übersicht über das Konto des Bonusprogramms und Möglichkeit zum Einlösen von Punkten (aktuell surprize-Konto);
  • Informationen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte (aktuell SMS Services).
1.4 Vorteile von one
one soll dem Inhaber verschiedene Vorteile bieten:
  • one macht den Zugang zu den Services sicherer: Ein modernes Verfahren zur Authentifizierung des Inhabers  ermöglicht die Kontrolle und Bestätigung, dass Handlungen tatsächlich durch den Inhaber erfolgt sind – durch Verwendung des Mobiltelefons als zweiten Faktor (neben Login) und durch einen gesicherten Kommunikationskanal zwischen dem Inhaber und der Herausgeberin.
  • one fasst die Services der Herausgeberin auf einer einheitlichen Plattform zusammen und wird damit übersichtlicher.
  • one macht den Zugang zu den verschiedenen Services der Herausgeberin einfacher: Benutzername und Passwort ermöglichen die Registrierung und das Login für verschiedene Services.
  • Online-Zahlungen mit 3-D Secure sind schneller: Anstelle der Eingabe des 3-D Secure Passwortes kann die Zahlung mit der App bzw. oder durch die Eingabe des SMS-Codes kontrolliert und bestätigt werden. Mit Masterpass kann bei Online-Shops bezahlt werden, ohne die Karten- und Kundendaten jedes Mal einzugeben.


2. Nutzung von one
2.1 Nutzungsberechtigung
Der Inhaber ist nur unter folgenden Voraussetzungen berechtigt, one zu nutzen:

  • Er ist in der Lage, die vorliegenden Bestimmungen und die damit verbundenen Anforderungen umzusetzen (insbesondere Ziff. 3.2.1 und Ziff. 3.2.3) und
  • er ist zur Benützung einer Karte der Herausgeberin als Inhaber einer Haupt- oder Zusatzkarte oder einer Business Card der Herausgeberin berechtigt.

2.2 Einwilligungen bei der Registrierung und im Rahmen der Weiterentwicklung von one
Der Inhaber erteilt der Herausgeberin durch die Verwendung von one hiermit ausdrücklich folgende Einwilligungen:
  • Einwilligung in die Bearbeitung von Daten, die bei der Nutzung von one erhoben wurden oder werden. Dies umfasst insbesondere auch die Einwilligung in deren Verbindung mit bei der Herausgeberin bereits bestehenden Daten und die Erstellung von Profilen, jeweils zu Zwecken des Risikomanagements und zu Marketingzwecken der Herausgeberin oder im Auftrag von Gesellschaften der Aduno Gruppe (www.aduno-gruppe.ch) und Dritter gemäss Datenschutzerklärung.
  • Einwilligung in den Empfang von Mitteilungen und Informationen zu Produkten und Dienstleistungen der Herausgeberin, anderer Gesellschaften der Aduno Gruppe und Dritter zu Marketingzwecken (Werbung). Diese können von der Herausgeberin per E-Mail oder direkt in der App oder auf der Webseite zugestellt werden.
  • Einwilligung in die Verwendung der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse sowie der Webseite und der App zur gegenseitigen elektronischen Kommunikation mit der Herausgeberin (z.B. Mitteilungen von Adressänderungen, Mitteilung der Änderung von Bestimmungen (AGB) oder Mitteilungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kartenmissbrauch)
Die Einwilligung in den Empfang von Mitteilungen zu Produkten und Dienstleistungen und/oder in die Datenbearbeitung zu Marketingzwecken kann jederzeit durch Mitteilung an die Herausgeberin mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (opt-out-Recht). Die entsprechenden Kontaktangaben finden sich in der Datenschutzerklärung.

2.3 Ablehnung von Einwilligungen im Rahmen der Weiterentwicklung von one
Lehnt der Inhaber die Erteilung einer Einwilligung in Bestimmungen im Rahmen der Weiterentwicklung von one (z.B. bei Updates) ab, können die App oder die Webseite oder einzelne Services davon unter Umständen nicht oder nicht mehr genutzt werden.

2.4 Wirkung der Vornahme von Bestätigungen
Jede Bestätigung, die über die App oder durch die Eingabe eines SMS-Code vorgenommen wird, gilt als Handlung des Inhabers. Der Inhaber hat das Recht, den Beweis des Gegenteils zu erbringen. Der Inhaber verpflichtet sich, für aus Bestätigungen resultierende Belastungen seiner Karte einzustehen, und ermächtigt die Herausgeberin zur Ausführung entsprechender Aufträge und zur Vornahme entsprechender Handlungen.

2.5 Verfügbarkeit / Sperrung / Änderungen
Die Herausgeberin kann die Möglichkeit zur Nutzung von one aus zureichenden Gründen jederzeit ganz oder teilweise auch ohne vorgängige Mitteilung unterbrechen, einschränken, einstellen oder durch eine andere Leistung ersetzen. Die Herausgeberin hat insbesondere das Recht, den Zugang des Inhabers zu one vorübergehend oder definitiv zu sperren (z.B. bei Verdacht auf Missbrauch).

2.6 Immaterialgüterrechte und Lizenz
Sämtliche Rechte (insbesondere Urheber- und Markenrechte) an Software, Texten, Bildern, Videos, Namen, Logos und anderen Daten und Informationen, die über one zugänglich sind oder im Lauf der Zeit zugänglich werden, stehen ausschliesslich der Herausgeberin oder den entsprechenden Partnern und Dritten (z.B. MasterCard, Visa Europe) zu, sofern in diesen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist. Die auf one sichtbaren Namen und Logos sind geschützte Marken.
Für die Nutzung der App gewährt die Herausgeberin dem Inhaber eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, unbefristete, widerrufliche und unentgeltliche Lizenz, um die App herunterzuladen, auf einem im dauerhaften Besitz des Inhabers befindlichen Gerät zu installieren und sie im Rahmen der vorgesehenen Funktionen zu nutzen.
Für die Nutzung der Webseite gelten zusätzlich die Lizenzbestimmungen gemäss den Nutzungsbedingungen der Webseite (unter dem Titel „Eigentum an der Webseite, Markenrechte und Urheberrechte").



3. Risiken, Gewährleistungsausschluss und allgemeine Sorgfalts- und Meldepflichten
3.1 Risiken bei der Nutzung von one
Der Inhaber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Nutzung von one Risiken mit sich bringt.
Es ist insbesondere möglich, dass mit der Nutzung von one Karten, Benutzername und Passwort, verwendete Geräte oder persönliche Daten des Inhabers durch unberechtigte Dritte missbraucht werden. Dadurch kann der Inhaber finanziell (durch Belastung seiner Karte) geschädigt und in seiner Persönlichkeit (durch Missbrauch persönlicher Daten) verletzt werden.
Weiter besteht das Risiko, dass one oder einer der auf one angebotenen Services nicht genutzt werden kann (z.B. kein Login auf one möglich).
Missbräuche werden ermöglicht oder begünstigt insbesondere durch:

  • die Verletzung von Sorgfalts- oder Meldepflichten durch den Inhaber (z.B. durch unsorgfältigen Umgang mit Benutzername / Passwort oder Nichtmelden von Kartenverlust);
  • die vom Inhaber gewählten Einstellungen oder mangelhaften Unterhalt der für die Nutzung von one verwendeten Geräte und Systeme (z.B. Computer, Mobiltelefon, Tablet und weitere EDV-Infrastruktur), z.B. durch fehlende Bildschirm- Sperre, durch fehlende oder ungenügende Firewall und Virenschutz oder durch veraltete Software;
  • Eingriffe Dritter oder Fehler bei der Datenübermittlung über das Internet (z.B. Hacking, Phishing oder Datenverlust);
  • fehlerhafte Bestätigungen in der App oder durch Eingabe eines SMS-Code (z.B. bei mangelhafter Kontrolle einer Bestätigungsanfrage);
  • vom Inhaber für one – insbesondere für die App – gewählte schwächere Sicherheitseinstellungen (z.B. Speicherung des Login).
Hält der der Inhaber die folgenden Sorgfalts- und Meldepflichten im Umgang mit den mobilen Geräten und dem Passwort sowie die Pflichten zur Kontrolle der Bestätigungsanfragen ein, kann er diese Risiken eines Missbrauchs vermindern. Weitere Informationen zur Verminderung der Risiken bei der Nutzung von one werden auf der Webseite zur Verfügung gestellt.
Die Herausgeberin sichert nicht zu und leistet keine Gewähr, dass die Webseite und die App dauerhaft zugänglich sind oder störungsfrei funktionieren oder dass Missbräuche erkannt und mit Sicherheit verhindert werden können.

3.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten des Inhabers
3.2.1 Allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den verwendeten Geräten und Systemen, insbesondere den mobilen Geräten
one verwendet zur Authentifizierung u.a. mobile Geräte (z.B. Mobiltelefon, Tablet; jeweils „mobiles Gerät“) des Inhabers. Der jederzeitige Gewahrsam dieser mobilen Geräte ist deshalb ein wesentlicher Sicherheitsfaktor. Der Inhaber hat mobile Geräte mit angemessener Sorgfalt zu behandeln und für deren angemessenen Schutz zu sorgen.
Der Inhaber hat daher insbesondere folgende allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den verwendeten Geräten und Systemen, insbesondere den mobilen Geräten, einzuhalten:
  • für mobile Geräte ist eine Bildschirm-Sperre zu aktivieren und es sind weitere Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, um die Entsperrung durch Unberechtigte zu verhindern;
  • mobile Geräte müssen geschützt vor einem Zugriff Dritter an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, und sie dürfen nicht an Dritte zum dauernden oder zum unbeaufsichtigten Gebrauch weitergegeben werden;
  • Software (z.B. Betriebssysteme und Internet Browser) muss regelmässig aktualisiert werden;
  • Eingriffe in die Betriebssysteme (z.B. „Jailbreaking“ oder „Rooting“) sind zu unterlassen;
  • auf dem Laptop/Computer sind Virenschutz- und Internet-Security-Programme zu installieren und aktuell zu halten;
  • die App darf ausschliesslich aus den offiziellen Stores (z.B. Apple Store und Google Play Store) heruntergeladen werden;
  • Aktualisierungen (Updates) der App sind umgehend zu installieren;
  • im Fall eines Verlusts eines mobilen Gerätes ist das Mögliche zu unternehmen, um den Zugriff Unberechtigter auf die von der Herausgeberin an das mobile Gerät übermittelten Daten zu verhindern (z.B. durch Sperren der SIM-Karte, Sperren des Gerätes, Löschen der Daten beispielsweise über „mein iPhone suchen“ bzw. „Android Geräte Manager“, Zurücksetzen oder Zurücksetzenlassen des Benutzerkontos). Der Verlust ist der Herausgeberin zu melden (vgl. Ziff. 3.3);
  • die App muss vor einem Verkauf oder einer sonstigen dauerhaften Weitergabe des mobilen Gerätes an Dritte gelöscht werden.
3.2.2 Allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Passwort
Neben dem Besitz des mobilen Gerätes dienen Benutzername und Passwort als weitere Faktoren für die Authentifizierung des Inhabers.
Der Inhaber hat im Zusammenhang mit dem Passwort insbesondere folgende allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten:
  • der Inhaber muss ein Passwort festlegen, das er nicht bereits für andere Dienste verwendet hat und das nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen besteht (z.B. Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen, Namen des Inhabers oder ihm nahestehender Personen, wiederholte oder direkt anschliessende Zahlen- oder Buchstabenfolgen wie “123456“ oder „aabbcc“);
  • das Passwort muss geheim gehalten werden. Es darf Dritten nicht bekanntgegeben oder zugänglich gemacht werden. Der Inhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Herausgeberin den Inhaber nie zur Bekanntgabe des Passwortes auffordern wird;
  • das Passwort darf weder notiert noch ungesichert gespeichert werden;
  • der Inhaber muss das Passwort ändern oder das Benutzerkonto zurücksetzen oder durch die Herausgeberin zurücksetzen lassen, wenn Verdacht besteht, dass Dritte in den Besitz des Passwortes oder weiterer Daten gelangt sind;
  • die Eingabe des Passwortes darf nur so erfolgen, dass sie von Dritten nicht eingesehen werden kann.
3.2.3 Allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den Bestätigungsanfragen, insbesondere Kontrolle
Bestätigungen verpflichten den Inhaber verbindlich.
Der Inhaber hat daher folgende allgemeinen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Bestätigungen in der App oder durch die Eingabe eines SMS-Code einzuhalten:
  • der Inhaber darf nur dann bestätigen, wenn die Bestätigungsanfrage mit einer bestimmten Handlung oder einem bestimmten Vorgang (z.B. Zahlung, Login, Kontakt mit der Herausgeberin) des Inhabers in unmittelbarem Zusammenhang steht;
  • der Inhaber muss vor der Bestätigung kontrollieren, ob der Gegenstand der Bestätigungsanfrage mit dem betreffenden Vorgang übereinstimmt. Insbesondere sind bei Bestätigungsanfragen im Zusammenhang mit 3-D Secure die angezeigten Zahlungsdetails zu kontrollieren.
3.3 Allgemeine Meldepflichten des Inhabers
Folgende Ereignisse sind der Herausgeberin umgehend zu melden:
  • Verlust eines mobilen Gerätes, nicht hingegen ein nur kurzzeitiges Nichtauffinden;
  • Bestätigungsanfragen, die nicht mit einer Online-Zahlung, einem Login durch den Inhaber, einem Kontakt mit der Herausgeberin oder ähnlichen Vorgängen in Zusammenhang stehen (Miss-brauchsverdacht);
  • anderweitiger Verdacht, dass Bestätigungsanfragen in der App oder der SMS-Code nicht von der Herausgeberin stammen;
  • Verdacht auf Missbrauch von Benutzername, Passwort, mobilen Geräten, der Webseite, der App etc. oder Verdacht, dass unberechtigte Dritte in den Besitz derselben gelangt sind;
  • Änderungen der Telefonnummer und anderer relevanter persönlicher Daten;
  • Wechsel des mobilen Gerätes, das für one verwendet wird (in diesem Fall muss die App neu registriert werden).
Der Inhaber muss die Meldungen umgehend über die Webseite vornehmen oder der Herausgeberin auf andere Weise mitteilen.
Mögliche Missbräuche oder der Verlust eines mobilen Gerätes sind ferner umgehend telefonisch dem Customer Care Center der Herausgeberin zu melden: Tel. +41 (0)58 958 84 90 oder +41 (0)58 958 83 83 (24h Sperrzentrale).


4. Haftung
4.1 Haftung bei Schäden im Allgemeinen
Unter Vorbehalt von Ziff. 4.2 ersetzt die Herausgeberin Schäden (ohne Selbstbehalt), die nicht durch eine Versicherung übernommen werden,

  • wenn die betreffenden Schäden:
    • entstanden sind infolge eines nachweislich rechtswidrigen Eingriffs in Einrichtungen von Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreibern oder in die vom Inhaber genutzten Geräte und/oder Systeme (z.B. Computer, mobile Geräte und weitere EDV-Infrastruktur) und
    • der Inhaber die vorstehend in Ziff. 3.2 und 3.3 statuierten allgemeinen und besonderen Sorgfalts- und Meldepflichten, insbesondere die Pflichten zur Kontrolle von Bestätigungsanfragen und die in den Viseca-Karten-AGB statuierte Pflicht zur Prüfung der Monatsrechnung sowie die rechtzeitige Beanstandung missbräuchlicher Transaktionen, eingehalten hat und
    • den Inhaber auch sonst in keiner Weise ein Verschulden an der Entstehung der Schäden trifft.
  • wenn die betreffenden Schäden ausschliesslich durch eine Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt der Herausgeberin entstanden sind.
Die Haftung für allfällige indirekte Schäden oder Folgeschäden des Inhabers irgendwelcher Art wird von der Herausgeberin unter Vorbehalt von Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit nicht übernommen.

4.2 Ausnahmen
Der Inhaber trägt das Risiko für Schäden in den folgenden Fällen selbst und die Herausgeberin schliesst insoweit die Haftung aus:
  • wenn die betreffenden Schäden nicht nach Ziff. 4.1 von der Herausgeberin getragen werden (somit insbesondere bei einer Verletzung von Sorgfalts- und Meldepflichten durch den Inhaber), oder
  • wenn der Inhaber, der Ehepartner des Inhabers, direkt verwandte Familienmitglieder (insbesondere Kinder und Eltern) oder andere dem Inhaber nahestehende Personen, Bevollmächtigte, Inhaber von Zusatzkarten und/oder im gleichen Haushalt lebende Personen eine Handlung (z.B. Bestätigung in der App oder per SMS-Code) vorgenommen haben.


B  Besonderer Teil


5. 3-D Secure
5.1 Was ist 3-D Secure?
3-D Secure ist ein international anerkannter Sicherheitsstandard für Kartenzahlungen im Internet. Er wird bei MasterCard „SecureCode“, bei VISA „Verified by VISA“ genannt. Der Inhaber ist aufgrund der Viseca-Karten-AGB verpflichtet, diesen Sicherheitsstandard bei Zahlungen zu verwenden, sofern er von der Akzeptanzstelle (dem Händler) angeboten wird.
Die Verwendung von 3-D Secure ist nur nach einer Registrierung bei one möglich.

5.2 Wie funktioniert 3-D Secure?
Erfolgte Zahlungen mit 3-D Secure können auf zwei Arten bestätigt (autorisiert) werden:

Gemäss den Viseca-Karten-AGB gilt jeder autorisierte Einsatz der Karte mit 3-D Secure als durch den Inhaber erfolgt.

5.3 Aktivierung von Karten für 3-D Secure
3-D Secure wird für alle Karten, die auf den Namen des Inhabers lauten und mit der registrierten Geschäftsbeziehung des Inhabers zur Herausgeberin zusammenhängen, durch die Registrierung auf one aktiviert.

5.4 Deaktivierung von Karten für 3-D Secure
3-D Secure kann aus Sicherheitsgründen nach erfolgter Aktivierung nicht mehr deaktiviert werden.
 

6. Masterpass
6.1 Was ist Masterpass?
Im „Masterpass Wallet“ („Wallet“) werden die Karten- und Kundendaten des Inhabers (z.B. Adressdaten) gespeichert. Wenn der Inhaber beim Händler die Funktion „Bezahlen mit Masterpass“ wählt, werden diese Informationen von der Herausgeberin an den Händler übermittelt. Das Wallet wird dem Inhaber von der Herausgeberin in Kooperation mit Mastercard Europe SA („Mastercard“) kostenlos zur Verfügung gestellt.

6.2 Wie funktioniert Masterpass?
Wählt der Inhaber während des Bezahlungsvorgangs beim Händler die Funktion „Bezahlen mit Masterpass“, übermittelt die Herausgeberin die im Wallet hinterlegten Karten- und Kundendaten des Inhabers via Mastercard an den Händler, nachdem sich der Inhaber mit seinen one Benutzerdaten angemeldet und seine Anmeldung in der App oder per SMS-Code bestätigt hat. Die Aktivierung der Karten und die Speicherung der Karten- und Kundendaten im Wallet erfolgt durch die Herausgeberin. Es kommt weder bei der Aktivierung der Karten noch bei der Verwendung des Wallet ein Vertrag zwischen dem Inhaber und Mastercard zustande.
Eine Haftung von Mastercard für allfällige Schäden des Inhabers, die sich aus der Nutzung von Masterpass ergeben können, wird daher - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Die Haftung der Herausgeberin richtet sich nach Ziff. 4 der vorliegenden Bestimmungen.

6.3 Aktivierung der Karten für Masterpass mit Registrierung für one
Mit der Registrierung für one

  • wird Masterpass automatisch für alle auf one registrierten Karten aktiviert;
  • werden die Anmeldeinformationen für one als Benutzername und Passwort für das Wallet festgelegt;
  • werden die Karten- und Kundendaten der für one registrierten Karten (Vor- und Nachname des Inhabers, Kartennummer, Ablaufdatum, Lieferadresse) im Wallet gespeichert;
  • werden die bei der Herausgeberin hinterlegten Rechnungsadressen als Lieferadressen für das Wallet gespeichert.
     

6.4 Deaktivierung / Reaktivierung von Karten / Verzicht auf Masterpass
Im one-Benutzerkonto können die bei der Aktivierung automatisch hinterlegten Karten einzeln für Masterpass deaktiviert und reaktiviert werden. Bei Deaktivierung aller Karten im Wallet werden diese aus dem Wallet entfernt, und die Karten- und Kundendaten werden nicht mehr automatisch aktualisiert.
Eine Reaktivierung einzelner Karten oder des gesamten Wallet ist jederzeit möglich.

6.5 Änderung / Aktualisierung der im Masterpass Wallet gespeicherten Daten
Änderungen der Karten- und Kundendaten werden im Wallet automatisch aktualisiert.
Änderungen der bei der Herausgeberin hinterlegten Rechnungsadresse führen zu einer automatischen Aktualisierung der Lieferadresse im Wallet.
Das Erfassen von Lieferadressen während des Bezahlens führt weder zur Änderung der hinterlegten primären Lieferadresse noch zur Änderung der bei der Herausgeberin gespeicherten Rechnungsadresse.

6.6 Besondere Sorgfaltspflicht Masterpass
Da die Lieferadresse unter Umständen nicht mit der vom Inhaber gewünschten Lieferadresse übereinstimmt, ist der Inhaber verpflichtet, die im Rahmen des Zahlungsvorgangs mit Masterpass an den Händler übermittelte Lieferadresse zu kontrollieren.

6.7 Bezahlen mit dem Masterpass Wallet
Die Bezahlung unter Verwendung von Masterpass ist eine normale Kartentransaktion. Ein Vertrag wird daher ausschliesslich zwischen dem Inhaber und dem jeweiligen Händler geschlossen. Es entsteht dagegen auch bei der Verwendung des Wallet kein Vertrag zwischen dem Inhaber und MasterCard.

6.8 Sperrung / Änderungen des Masterpass Wallet
Bei definitiver Sperrung oder Kündigung einer Karte wird diese aus dem Wallet entfernt.
Bei Deaktivierung von one bzw. Sperrung des one Benutzerkontos kann auch das Wallet nicht mehr genutzt werden.
Die Herausgeberin oder MasterCard kann das Masterpass Wallet jederzeit weiterentwickeln oder sperren, insbesondere wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Wallet missbräuchlich verwendet wird.
 

7. Mobile Payment
7.1 Was ist Mobile Payment?
Mit Mobile Payment werden Lösungen für den Einsatz von Karten über ein mobiles Gerät bezeichnet. Mobile Payment ermöglicht dem Inhaber, der über ein kompatibles mobiles Gerät verfügt, berechtigte Karten über eine mobile Applikation (App) der Viseca (dazu Ziff. 7.7) oder eines Drittanbieters für kontaktloses Bezahlen wie auch das Bezahlen in Online-Shops und in Apps zu nutzen. Dabei wird aus Sicherheitsgründen anstelle der Kartennummer jeweils eine andere Nummer (Token) generiert und als „virtuelle Karte“ hinterlegt. Virtuelle Karten können über Mobile Payment wie eine physische Karte eingesetzt werden. Bei der Bezahlung mit einer virtuellen Karte wird nicht die Kartennummer, sondern lediglich die generierte Nummer (Token) an den Händler weitergegeben.

7.2 Welche mobilen Geräte sind kompatibel, und welche Karten sind zugelassen?
Kompatibel sind mobile Geräte wie z.B. Computer, Mobiltelefone, Smartwatches und Fitnesstracker, soweit sie die Verwendung virtueller Karten unterstützen und von der Herausgeberin zugelassen sind. Die Herausgeberin entscheidet ferner frei, welche Karten für welche Anbieter zugelassen sind. Weitere Informationen zu kompatiblen Geräten und zu den berechtigten Karten finden Sie auf der Website der Herausgeberin oder auf der Website des Herstellers Ihres mobilen Gerätes. Diese Informationen sind nicht verbindlich und können jederzeit geändert werden.

7.3 Aktivierung und Deaktivierung
Aus Sicherheitsgründen setzt die Aktivierung einer Karte voraus, dass der Inhaber die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters akzeptiert und dessen Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis nimmt. Der Inhaber ist der Herausgeberin für Schäden infolge einer Verletzung dieser Bedingungen ersatzpflichtig.
Virtuelle Karten können bis zu einer Sperrung oder Deaktivierung der Karte über die App durch den Inhaber eingesetzt werden. Vorbehalten bleiben Einschränkungen des Karteneinsatzes nach den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Viseca-Karten-AGB. Der Inhaber kann die Nutzung von Mobile Payment jederzeit beenden, indem er seine virtuelle(n) Karte(n) beim jeweiligen Anbieter entfernt.
Kosten in Zusammenhang mit der Aktivierung und dem Einsatz virtueller Karten (z.B. Kosten für eine mobile Internetnutzung im Ausland) gehen zu Lasten des Inhabers.
 
7.4 Einsatz der virtuellen Karte (Autorisierung)
Der Einsatz einer virtuellen Karte entspricht einer üblichen Kartentransaktion. Jeder Einsatz einer virtuellen Karte gilt als durch den Inhaber autorisiert. Der Inhaber hat das Recht, den Beweis des Gegenteils zu erbringen.
Der Einsatz virtueller Karten ist entsprechend der vom Anbieter oder Händler vorgesehenen Weise zu autorisieren, z.B. durch Eingabe eines Geräte-PIN oder durch Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung. Der Inhaber nimmt zur Kenntnis, dass sich dadurch das Risiko erhöht, dass virtuelle Karten durch Unberechtigte eingesetzt werden können, wenn das allenfalls vom Anbieter oder Händler zusätzlich geforderte Autorisierungsmittel (Geräte-PIN oder Karten-PIN)  aus leicht zu ermittelnden Kombinationen („1234“) besteht. Der Inhaber nimmt zur Kenntnis, dass je nach Anbieter oder Händler bis zu einem von diesem zu bestimmenden Betrag, keine Autorisierung verlangt wird. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 4 dieser Bestimmungen.

7.5 Besondere Sorgfaltspflichten
Der Inhaber nimmt nur Kenntnis und akzeptiert, dass die Nutzung von Mobile Payment trotz aller Sicherheitsmassnahmen Risiken mit sich bringt. Es ist insbesondere möglich, dass virtuelle Karte(n) und persönliche Daten von Unberechtigten missbraucht oder eingesehen werden. Dadurch kann der Inhaber finanziell geschädigt (durch missbräuchliche Belastungen einer Karte) und in seiner Persönlichkeit verletzt werden (durch Missbrauch von persönlichen Daten).

Der Inhaber hat daher die verwendeten Geräte und virtuellen Karten mit Sorgfalt zu behandeln und für ihren Schutz zu sorgen. Der Inhaber hat – zusätzlich zu den Sorgfaltspflichten gemäss den jeweils anwendbaren Viseca Karten-AGB und den allgemeinen Sorgfalts- und Meldepflichten nach Ziff. 3.2.1 und Ziff. 3.3 – insbesondere folgende besondere Sorgfaltspflichten einzuhalten:

  • Die verwendeten Geräte müssen bestimmungsgemäss verwendet und geschützt vor einem Zugriff Dritter sicher aufbewahrt werden;
  • virtuelle Karten sind wie physische Karten persönlich und nicht übertragbar. Sie dürfen nicht an Dritte zum Gebrauch weitergegeben werden (bspw. durch Hinterlegung von Fingerprints bzw. durch Scannen des Gesichts Dritter zur Entsperrung des verwendeten Geräts);
  • bei einem Wechsel oder einer Weitergabe eines mobilen Geräts (z.B. im Fall eines Verkaufs) muss jede virtuelle Karte in der App des Anbieters und im mobilen Gerät gelöscht werden;
  • ein Verdacht auf Missbrauch einer virtuellen Karte oder eines dafür verwendeten Geräts ist der Herausgeberin umgehend zu melden, damit die betroffene virtuelle Karte gesperrt werden kann.

7.6 Gewährleistungsausschluss
Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Mobile Payment. Die Herausgeberin kann die Nutzung – d.h. die Möglichkeit, virtuelle Karten einzusetzen – jederzeit unterbrechen oder beenden, insbesondere aus Sicherheitsgründen oder bei Änderungen des Mobile Payment-Angebotes oder einer Beschränkung der berechtigten Karten oder kompatiblen Geräte. Die Herausgeberin ist ferner nicht für Handlungen und Angebote des Anbieters oder anderer Dritter wie z.B. Internet- und Telefonieanbieter verantwortlich.
 
7.7 Karteneinsatz über die one App
Der Inhaber, der über ein kompatibles Gerät verfügt, kann seine Karte(n) in der one App der Herausgeberin aktivieren und als virtuelle Karte einsetzen. Zur Gewährleistung der Sicherheit bei Mobile Pay muss der Inhaber bei der Aktivierung eine Geheimzahl festlegen. Die Herausgeberin kann diesen Dienst jederzeit anpassen. Im Übrigen gelten die vorliegenden Bestimmungen für Mobile Payment, insbesondere die Besonderen Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. 7.5.
 
7.8 Datenschutz
Der Drittanbieter und die Herausgeberin sind für ihre jeweilige Bearbeitung von Personendaten unabhängig verantwortlich. Der Inhaber nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Einsatz von Mobile Payment (insbesondere Angaben über Inhaber und aktivierte Karten und Transaktionsdaten aus dem Einsatz virtueller Karten) vom Drittanbieter erhoben und in der Schweiz oder im Ausland gespeichert und weiterbearbeitet werden. Die Bearbeitung von Personendaten durch den Drittanbieter im Zusammenhang mit Mobile Payment und der Verwendung von Angeboten und Leistungen des Drittanbieters einschliesslich dessen Geräte und Software richtet sich nach dessen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Der Inhaber bestätigt daher durch jede Aktivierung einer Karte, dass er die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters gelesen und verstanden hat und dass er mit der entsprechenden Datenbearbeitung des Drittanbieters ausdrücklich einverstanden ist. Wünscht er die entsprechende Bearbeitung nicht, liegt es in der Verantwortung des Inhabers, auf die Aktivierung einer Karte zu verzichten oder der Bearbeitung gegenüber dem Drittanbieter zu widersprechen. Für die Bearbeitung von Personendaten durch die Herausgeberin gelten die Datenschutzerklärung für one und die Allgemeine Datenschutzerklärung von Viseca.


Version 05/2019