Als öffentliches Verkehrsmittel gelten unter anderem Busse, Züge, Trams, Bahnen, Flugzeuge, Fähren, Kreuzfahrtschiffe usw., die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benutzung ein Fahrschein zu lösen ist. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.
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