Teilnahmebedingungen – Schweiz
1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Viseca Card Services SA, Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich, Schweiz (nachfolgend: „Viseca“). An der Durchführung des Gewinnspiels wirken folgende von Viseca und Visa Europe beauftragte Unternehmen mit: (1) D&K Sports Management GmbH, Gymelsdorfergasse 4/1, 2700 Wiener Neustadt, Österreich.
2. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb auf https://viseca.ch/visa-urbansurf nachfolgend: „Wettbewerb“) sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Teilnahme eine eigene, gültige, von Viseca herausgegebene Visa Kreditkarte besitzen. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet keine weiteren Verpflichtungen. Der Wettbewerb startet am Donnerstag, den 10.8.2023, um 00.01 Uhr MEZ und endet am Freitag, den 25.8.2023, um 23.59 Uhr MEZ (Teilnahmeschluss). Mit der Absendung des ausgefüllten Formulars bestätigt der/die Teilnehmer/-in (nachfolgend: „Teilnehmende“) die Richtigkeit der gemachten Angaben. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich. Die Verlosung findet unter allen gültig registrierten Teilnehmenden nach Teilnahmeschluss statt.
3. Die Teilnahme erfolgt über die Registrierung auf der Wettbewerbsseite https://viseca.ch/visa-urbansurf. Mit Vollendung der Registrierung bestätigt der/die Teilnehmer/-in die Richtigkeit der gemachten Angaben und akzeptiert die Teilnahmebedingungen.
4. Zu gewinnen gibt es 10 Reisen für je 2 Personen zur Urban Surf presented by Visa in Zürich inklusive 1 Übernachtung im 25h Hotel Langstrasse inkl. Frühstück vom 09. auf 10. September 2023, 1 Abendessen, 1 Mittagessen und 2 Surfslots am 10. September zwischen 13 und 14 Uhr, sowie ein SBB Gutschein im Wert von 160CHF pro Person. Nicht als Bestandteil des Gewinnes aufgeführte Leistungen und Kosten sind von den Gewinnern selbst zu tragen. Weiter sind allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben vom jeweiligen Gewinner zu tragen.Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Preise ist nicht möglich. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt auschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss von Wiener Kaufrecht und Kollissionsrecht. Gerichtsstand ist Zürich 1 mit Vorbehalt zwingender Gerichtstände.
5. Die Gewinner werden über die bei der Registrierung angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse von Viseca informiert. Melden sich die Gewinner anschliessend an die Benachrichtigung nicht bis zum 31.8.2023 um 16:00 Uhr, verfällt der Gewinn.
6. Nicht teilnahmeberechtigt sind Angestellte der Viseca Unternehmen, der Visa und/oder der an der Durchführung des Wettbewerbs mitwirkenden Unternehmen, deren Vertreter, Erfüllungsgehilfen sowie die Angehörigen dieser Personengruppen. Die Teilnahme über Dritte, die gewerblich eine Teilnahme an Wettbewerben und/oder Preisausschreiben vermitteln, und die Teilnahme über eine automatische Teilnahmesoftware sind nicht zulässig, ebenso wenig eine Manipulation des Wettbewerbs. Teilnehmende, die sich nicht an diese Teilnahmebedingungen halten einschliesslich bei dringendem Tatverdacht, können ohne Mitteilung und Begründung von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist Viseca berechtigt, Gewinne nicht zu vergeben oder nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern sowie einen alternativen Gewinner zu ermitteln.
7. Viseca kann die bei der Registrierung angegebenen Daten der Teilnehmenden zur Durchführung des Wettbewerbs und auch zu weiteren Werbezwecken verwenden (E-Mail-Adresse etc.) und an die mitwirkenden und beauftragten Unternehmen weitergeben. Die Daten der Gewinner wie auch deren Fotos können von Viseca für Marketingzwecke verwendet werden. Die Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, Viseca die weitere Verwendung dieser Daten zu Werbezwecken zu untersagen und zwar mittels schriftlicher Mitteilung (auch per E-Mail) an Viseca.
8. Viseca behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit abzubrechen oder zu beenden, insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn der Wettbewerb aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird der Wettbewerb aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmenden keine Ansprüche gegen Viseca.