Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)

Die Schweiz nimmt seit dem 1. Januar 2017 am Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) teil.

Die Viseca Card Services SA (nachfolgend "Viseca") als Herausgeberin von Kredit- und PrePaid-Karten wird vom Anwendungsbereich des AIA ebenfalls erfasst. Zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen werden von der Viseca neue Guthaben-Einschränkungen auf Kredit- und PrePaid-Karten eingeführt, welche für inländische und ausländische Kunden der Viseca Gültigkeit haben.

Gerne informieren wir Sie nachfolgend im Detail über diese geringfügigen Auswirkungen des AIA auf Ihre Geschäftsbeziehung(en) mit der Viseca.

Um was geht es beim Automatischen Informationsaustausch (AIA)?

Beim AIA handelt es sich um einen internationalen Standard in Steuersachen. Dieser regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Finanzkonten (Bankkonten, Wertschriftendepots etc.) von ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben sich neben der Schweiz mehr als 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt. Ziel ist es Transparenz zu schaffen und Steuerhinterziehung zu verunmöglichen.

Die Schweiz nimmt seit dem 1. Januar 2017 am AIA teil. Schweizer Finanzinstitute werden damit verpflichtet, Informationen über im Ausland steuerpflichtige Kontoinhaber und deren Konten an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu melden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung tauscht die Informationen anschliessend mit den ausländischen Steuerbehörden aus.

Muss die Viseca ebenfalls Informationen über ihre Kunden (Karteninhaber) an die Steuerbehörden melden?

Nein, die Viseca muss keine Informationen über ihre Kunden (Karteninhaber) an die Eidgenössische Steuerverwaltung melden.

Die von der Viseca für Kredit- und PrePaid-Karten geführten Kartenkonten gelten als sogenannte „ausgenommene Konten“ (Art. 16 AIAV, Art. 4 Absatz 3 AIAG).

Diese Ausnahme setzt jedoch zwingend voraus, dass die Viseca die Guthaben (Einlagen) auf sämtlichen Kredit- und PrePaid-Karten seit dem 1. Januar 2017 überwacht und deren Höhe beschränkt.

Welche Guthaben-Einschränkungen bestehen nun für mich als Inhaber einer Kredit- oder einer PrePaid-Karte?

Seit dem 1. Januar 2017 stellt die Viseca sicher, dass zu hohe Guthaben ihrer Kunden auf Kredit- und PrePaid-Karten innerhalb von 60 Tagen reduziert werden. Es gelten dementsprechend folgende Guthaben-Regelungen (auch für die Karten der in der Schweiz steuerpflichtigen Kunden):

PrePaid-Karten

Guthaben über CHF/EUR/USD 10‘000 (Schwellenwert): Diese Guthaben sind innerhalb von 60 Tagen auf maximal CHF/EUR/USD 10‘000 zu reduzieren. Verfügt ein Kunde über mehrere PrePaid-Karten werden die Guthaben sämtlicher PrePaid-Karten gemeinsam (kumuliert) betrachtet.

Kredit-Karten

Guthaben über USD 40‘000 (Schwellenwert, Umrechnung in die jeweilige Kartenwährung erfolgt durch die Viseca): Diese Guthaben sind innerhalb von 60 Tagen auf maximal USD 35‘000 zu reduzieren. Verfügt ein Kunde über mehrere Karten (Kredit- oder Kredit- und PrePaid-Karten) werden die Guthaben sämtlicher Karten gemeinsam (kumuliert) betrachtet.

Werde ich von der Viseca informiert, wenn ich ein zu hohes Guthaben auf einer Kredit- oder PrePaid-Karte habe? 

Ja, die Viseca wird Sie darüber schriftlich oder telefonisch in Kenntnis setzen.

Wenn die Viseca ein zu hohes Guthaben erkennt, werden Sie kontaktiert und innert Frist um eine Reduktion des Guthabens auf maximal CHF/EUR/USD 10‘000 bei PrePaid-Karten resp. USD 35‘000 bei Kreditkarten gebeten.

Die Reduktion des Guthabens kann mittels gewöhnlichem Karteneinsatz durch Sie als Karteninhaber oder über die Rückführung (Überweisung) des Guthabens auf ein auf Ihren Namen lautendes Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein (für Kunden von Banken im Fürstentum Liechtenstein) erfolgen.

Darf ich mehr als CHF/EUR/USD 10‘000 auf meine PrePaid-Karte laden?

Nein.

Gemäss Ziff. 9.1 der Viseca-AGB darf der Saldo (das Guthaben) auf Ihrer PrePaid-Karte grundsätzlich nicht mehr als die maximale Ausgabenlimite betragen.

PrePaid-Karten der Viseca haben je nach Produkt eine maximale monatliche Ausgabenlimite von CHF/EUR/USD 10‘000.