Mietwagen-Vollkaskoversicherung

Maya-Tempel entdecken, im Golf von Mexiko tauchen und viel Sonne tanken: Mit einem Mietwagen und voller Vorfreude starten Sie und Ihr Partner Ihre dreiwöchige Rundreise. Gleich in der ersten Woche haben Sie unterwegs zum Strand einen Verkehrsunfall. Verletzt ist zum Glück niemand, aber ein beträchtlicher Blechschaden ist die Folge. Sie zeigen den Unfall bei der lokalen Polizei an, und die Autovermietung erstellt ein Schadenprotokoll. Da Sie die Miete Ihres Mietwagens mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben, wird der Schaden vollumfänglich übernommen.

Sie haben einen Personenwagen gemietet und nun ist ein Sachschaden entstanden? Die Mietwagen-Vollkaskoversicherung leistet Entschädigungen bei Sachschäden an gemieteten Personenwagen infolge Diebstahl oder Sachschaden durch Dritte.
Versichert sind gemietete Personenwagen für die Beförderung von bis zu neun Personen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
  • Die versicherte Person muss im Mietvertrag namentlich als eingetragener Fahrer aufgeführt sein sowie mindestens 21 respektive maximal 80 Jahre alt sein.
  • Die Mietdauer beträgt nicht länger als 60 Tage.
  • Die Kosten für das Mietfahrzeug wurden zu 60% mit einer gültigen Viseca Kreditkarte bezahlt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Kreditkarten inbegriffen:
  • Visa Platinum

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In unseren FAQs finden Sie mehr Informationen über die benötigten Unterlagen.
Weitere Informationen

Die genauen Bedingungen und Ausschlüsse können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

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Tel. +41 44 283 38 05 oder E-Mail