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Transportmittel­unfallversicherung

Die Transportmittelunfallversicherung leistet Entschädigung bei Unfällen mit Invaliditäts- oder Todesfolge, die Sie als Insasse eines Transportmittels erleiden.

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Die Transportmittelunfallversicherung leistet Entschädigungen bei Unfällen mit Invaliditäts- oder Todesfolge, die Sie als Insasse eines versicherten Transportmittels (z. B. Bus, Bahn, Mietwagen, Flugzeug, Schiff) erleiden.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Versichert sind folgende Transportmittel:

  • Öffentliche Verkehrs- und Transportmittel
  • Mietfahrrad
  • Mietmotorfahrrad
  • Mietmotorrad
  • Mietwagen (Personenwagen, Kleinbus, Motorhome, Camper)
  • Mietschiff (mit Segel/Motor)
  • Hubschrauber
  • Schiff
  • Skilift
  • Taxi

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die versicherte Person erleidet als Insasse eines versicherten Transportmittels einen Unfall mit Invaliditäts- oder Todesfolge.
  • Die Kosten für das verwendete Transportmittel wurden mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 300 000.– : World Mastercard Silber, Visa Classic, Visa GKB HCD Card und Visa Collect Card.
  • CHF 500 000.– : World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 1 000 000.–: Visa Platinum


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.