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Reise-Rechtsschutz

Auf Geschäftsreisen ist man auf gut funktionierende Dienstleister angewiesen. Falls dann aber doch mal etwas schiefläuft und Sie eine Rechtsverletzung seitens Reiseanbieter erleben (z.B. Fluggesellschaft, Hotelbetreiber oder sonstigen Dritten), unterstützt Sie die Reiserechtsschutzversicherung bei der Wahrung Ihrer Interessen, macht Ihre Ansprüche geltend und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.

Auf Geschäftsreisen ist man auf gut funktionierende Dienstleister angewiesen. Falls dann aber doch mal etwas schiefläuft und Sie eine Rechtsverletzung seitens Reiseanbieter erleben (z.B. Fluggesellschaft, Hotelbetreiber oder sonstigen Dritten), unterstützt Sie die Reiserechtsschutzversicherung bei der Wahrung Ihrer Interessen, macht Ihre Ansprüche geltend und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.  

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis und Person:

  • CHF 20 000.– : Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.