Reiseunfall­versicherung

Auch Geschäftsreisen sind vor dem schlimmsten aller Fälle nicht geschützt. Die Reiseunfallversicherung leistet Entschädigung bei Unfällen mit Invalidität oder Todesfolge.

Die Reiseunfallversicherung leistet Entschädigung bei Unfällen mit Invaliditäts- oder Todesfolge während einer Geschäftsreise.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die versicherte Person erleidet während einer Geschäftsreise einen Unfall mit Invaliditäts- oder Todesfolge.
  • Die Geschäftsreise wurde zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca-Firmenkreditkarte(n) bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 300 000.–: Mastercard Business Card Silber, Mastercard Corporate Card Silber
  • CHF 600 000.– : Mastercard Business Card Gold, Mastercard Corporate Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

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Die genauen Bedingungen und Ausschlüsse können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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