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Sie haben sich auf Ihre Geschäftsreise vorbereitet, doch kurz vor der Abreise passiert etwas, das Ihnen den Antritt verunmöglicht? Mit der Reiseannullationsversicherung sind Sie vor der Geschäftsreise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen) versichert. Können Sie Ihre Geschäftsreise nicht oder erst später antreten, werden Ihnen die Annullierungs- oder Umbuchungskosten zurückerstattet.
Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis und Person:
Es besteht kein Selbstbehalt.
Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Die Versicherung ist bei folgender Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen:
Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.
Als versicherte Ereignisse gelten:
Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.
Als nahestehende Personen gelten:
Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden, ist dies ein versichertes Ereignis.
Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung ein Fahrschein zu lösen ist. Private und Business Jets, für die eine Buchungsbestätigung vorliegt, sind gedeckt. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.
Wenn eine Einlieferung in ein Spital (mindestens eine Übernachtung) notwendig ist, wenn im Rahmen der Behandlung ein in der Schweiz rezeptflichtiges Medikament vom Arzt verschrieben werden muss, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens fünf Arbeitstagen anordnet oder eine Reiseuntauglichkeit schriftlich attestiert.
Annullierungs- oder Umbuchungskosten sind die vom Veranstalter verrechneten Kosten, wenn die gebuchte Reise storniert beziehungsweise auf ein späteres Datum verschoben werden muss.
Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:
Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter, um die Reise zu annullieren. Im Krankheitsfall konsultieren Sie einen Arzt und fordern einen detaillierten Arztbericht ein. Melden Sie den Schaden elektronisch an und laden Sie dabei folgende Unterlagen unter https://viseca-ch.eclaims.europ-assistance.com
Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.
Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. die Fahrzeugmiete mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.
Ja, bei Annullierungen aus medizinischen Gründen muss zur Beurteilung Ihres Falles zwingend ein detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose eingereicht werden.
Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.
Bei Unter-, Abbruch oder Verlängerung aus medizinischen Gründen muss zur Beurteilung Ihres Falles zwingend ein detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose vom behandelnden Arzt vor Ort eingereicht werden. Ein Arztzeugnis vom Hausarzt am Wohnort ist nicht ausreichend.
Geschieht etwas während Ihrer Geschäftsreise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Geschäftsreise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Geschäftsreise sowie die Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft zurück.
Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 22 939 22 11) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung. Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:
Nein. Da die ursprünglich gebuchte Reise nicht mindestens zu 50% mit der Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlt wurde, besteht kein Versicherungsschutz.
Bei einem medizinischen Notfall während Ihrer Geschäftsreise im Ausland leistet die Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe. Versicherte Leistungen sind nebst der Organisation die Kostenübernahme für:
Kontaktieren Sie im Notfall bitte +41 22 939 22 11.
Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person für Mastercard Commercial Card Gold:
Die Leistungen werden subsidiär als Ergänzung zu den gesetzlichen schweizerischen Sozialversicherungen (Unfallversicherungen, Krankenkasse etc.) und anderen Zusatzversicherungen angeboten, sofern diese die Kosten eines notfallmässigen Spitalaufenthaltes sowie einer ambulanten Notfallbehandlung nicht vollständig decken. Es besteht kein Selbstbehalt.
Die Versicherung gilt weltweit, mit Ausnahme der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Die versicherte Person muss den Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben.
Versichert sind schwere Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person während einer Reise in Ergänzung zu den in der Reiseunterbruchversicherung enthaltenen Leistungen.
Sind Ihre Koffer nicht mit Ihrem Flug angekommen? Nehmen Sie es gelassen, denn wenn Sie mit einem öffentlichen Transportmittel reisen und Ihr Gepäck nicht innerhalb von vier Stunden nach Ihrer Ankunft am Zielort eintrifft, werden die Kosten für den Einkauf von unbedingt notwendigen Anschaffungen übernommen.
Es gilt folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:
Versichert ist die um mindestens vier Stunden verspätete Ankunft des Reisegepäcks der versicherten Person am Zielort (ausgenommen Wohnsitz). Die Beförderung muss durch ein öffentliches Verkehrs- oder Transportmittel erfolgen.
Die Idee der Gepäckverspätungsversicherung ist, Ihnen in einer Notsituation die Möglichkeit zu geben, das Nötigste bis zum Eintreffen des Gepäcks zu kaufen.
Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie umgehend das Transportunternehmen, um die Verspätung zu melden und ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen. Holen Sie die nötigen Bestätigungen und Nachweise ein und senden Sie uns die vollständigen Schadenunterlagen zu. Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Transportunternehmen. Wenn Ihnen von diesem nicht der gesamte Schaden erstattet wird, dann greifen die Versicherungsleistungen Ihrer Viseca Karte.
In Zukunft können Sie ganz beruhigt Ihre Geschäftsreise antreten. Mit der Gepäckversicherung ist Ihr Gepäck gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust während der Geschäftsreise versichert.
Versichert sind Beschädigung, Verlust, Beraubung (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person), Zerstörung oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise.
Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Reisegepäcks während des Transports in einem öffentlichen Verkehrsmittel umgehend das Transportunternehmen, um das weitere Vorgehen zu prüfen und sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Melden Sie einen Diebstahl zudem umgehend bei der zuständigen Polizeistelle und lassen Sie einen Polizeirapport erstellen. Bitte halten Sie zudem die beschädigten Gegenstände bis zur Erledigung des Schadenfalls zur Verfügung. Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:
Listen Sie im Schadenformular alle Artikel (Gepäckstück und Inhalt) mit ihrem jeweiligen Anschaffungspreis auf, welche von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung betroffen worden sind. Legen Sie den Schadenunterlagen sämtliche Kaufquittungen bei.
Um eine Rückerstattung zu prüfen, braucht der Versicherer grundsätzlich sämtliche Kaufquittungen, welche die Anschaffung des betroffenen Gegenstandes nachweisen. Bitte bewahren Sie Kaufquittungen deshalb sorgfältig auf. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, verlangen Sie beim Kaufort eine Kopie der Quittung. Andernfalls kann der Versicherer seine Leistungen leider nicht erbringen.
Nein, Diebstahl aus einem Privat- oder Mietfahrzeug ist nicht versichert.
Nein, Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden, sind nicht versichert. Bitte beachten Sie zudem, dass Uhren und Schmucksachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Nein, das Zurücklassen oder Abstellen von Sachen, auch für kurze Zeit, an einem jedermann zugänglichen Ort ausserhalb des direkten, persönlichen Einflussbereichs der versicherten Person ist nicht versichert.
Versicherte Wertgegenstände samt Zubehör müssen, wenn sie nicht getragen oder benützt werden, in einem verschlossenen, nicht jedermann zugänglichen Raum unter separatem Verschluss (Koffer, Schrank, Safe) aufbewahrt werden. Die Art der Verwahrung muss in jedem Fall dem Wert der Sache angemessen sein.
Standen Sie auch schon am Mietwagenschalter und wussten nicht, welche Versicherungen Sie abschliessen sollen? Die Mietwagen-Kaskoversicherung deckt normalerweise Fahrzeugschäden und Diebstahl des Fahrzeugs. Im Schadenfall haben Sie meistens dennoch einen Selbstbehalt zu tragen. Die Mietwagen-Selbstbehaltversicherung übernimmt den Selbstbehalt bei Schaden am oder Diebstahl des Mietwagens und versteht sich als Zusatzversicherung zur Kaskoversicherung.
Versichert sind gemietete Fahrzeuge bis 3 500 kg Gesamtgewicht.
Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:
Versichert ist der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt, der aufgrund eines Schadens am Mietfahrzeug oder aufgrund eines Diebstahls des Mietfahrzeugs während der Mietdauer entsteht.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der vom Mieter eines Fahrzeugs im Schadenfall selbst zu übernehmen ist.
Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Fahrzeugvermieter, um das weitere Vorgehen zu prüfen und ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen. Senden Sie uns die vollständigen Schadenunterlagen zu. Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:
Kurz nach Ablauf der Garantiedauer ist Ihr Headset plötzlich kaputt? Ab einem Warenwert von mindestens CHF 100.– verlängert sich der Garantieschutz automatisch und ohne weitere Kosten. Im Garantiefall werden entstandene Kosten für Reparatur und Ersatz zurückerstattet.
Versichert sind Neugeräte für geschäftliche Zwecke, die einen Warenwert von mindestens CHF 100.– haben und einer der folgenden Gerätekategorien angehören:
Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:
Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Commercial Kreditkarten inbegriffen:
Die Versicherung gilt ausschliesslich für Geräte, welche bei einem gewerbsmässigen Anbieter (z.B. Ladengeschäft, Versandhandel, Internetanbieter) mit Sitz in der Schweiz oder einem EU/EWR Land gekauft wurden.
Versichert sind Material- und Fabrikationsmängel eines versicherten Gerätes oder Zubehörs, welche auch unter die Herstellergarantie gefallen wären.
Die Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf der inbegriffenen Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung und dauert
Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:
Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.
Nein. Sie müssen den Gegenstand, das Gerät bzw. die Dienstleistung mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.
Gerade noch haben Sie sich über Ihren neuen Laptop gefreut, doch dann fällt er Ihnen zu Boden und geht in die Brüche? Kein Problem, denn wenn Ihre Einkäufe einen Wert von mindestens CHF 50.– haben, sind sie bis 30 Tage nach Erwerb gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.
Versichert sind Gegenstände für geschäftliche Zwecke, die einen Warenwert von mindestens CHF 50.– haben.
Versichert sind Raub (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person), Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, Nichtlieferung oder Falschlieferung bei Internetkäufen und Nichtakzept der Warenrückgabe bei Internetkäufen eines versicherten Gegenstandes.
Bitte melden Sie einen Diebstahl umgehend bei der zuständigen Polizeistelle und lassen Sie einen Polizeirapport erstellen. Bitte halten Sie zudem die beschädigten Gegenstände bis zur Erledigung des Schadenfalls zur Verfügung. Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:
Ja, wenn Ihnen aus Versehen ein Gegenstand auf den Boden fällt, dann ist dies gedeckt. Die Versicherungsdeckung gilt nicht bei mutwilliger Zerstörung.
Nein, die Leistungen der Einkaufsversicherung gelten lediglich bei Raub, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung.
Bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit erhalten Sie von Experten eine Ersteinschätzung zur Rechtslage sowie den Erfolgsaussichten. Zudem erhalten Sie Empfehlungen zum weiteren juristischen Vorgehen.
Versichert ist der Vertragspartner, der mit der Kartenherausgeberin einen Basisvertrag zum Bezug von Firmenkreditkarten abgeschlossen hat.
Pro Jahr sind drei telefonische Rechtsberatungen à einer Stunde pro Firmenkartenkunde bei Mastercard Commercial Card Silber und Gold inkludiert. Die Beratungsstunden lassen sich für einen Firmenkartenkunden mit mehreren Karten nicht kumulieren.
Versicherungsschutz besteht bei Rechtsfragen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den folgenden Bereichen:
Kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.
Haben Sie qualitativ minderwertige Ware erhalten? Wurde eine Dienstleistung nicht vertragsgemäss erbracht? Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Kauf- und Dienstleistungsverträgen unterstützt Sie die Vertragsrechtsschutzversicherung bei der Wahrung Ihrer Interessen, macht Ihre Ansprüche geltend und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
Versichert ist der Karteninhaber.
Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Streitigkeiten aus privatrechtlichen Kauf- und Diensleistungsverträgen.
Senden Sie alle fallrelevanten Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:
Auf Geschäftsreisen ist man auf gut funktionierende Dienstleister angewiesen. Falls dann aber doch mal etwas schiefläuft und Sie eine Rechtsverletzung seitens Reiseanbieter erleben (z.B. Fluggesellschaft, Hotelbetreiber oder sonstigen Dritten), unterstützt Sie die Reiserechtsschutzversicherung bei der Wahrung Ihrer Interessen, macht Ihre Ansprüche geltend und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz. Für die Rechtsgebiete Versicherungs- und Opferhilferecht ist die geografische Deckung auf die Schweiz beschränkt.
Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den folgenden Rechtsgebieten:
Im Notfall organisieren die Spezialisten der 24h-Assistance unter der Telefonnummer +41 22 939 22 11 konkrete Hilfeleistungen. Sie beschaffen Ihnen Arzt-, Spital- sowie Anwaltsadressen und unterstützen Sie beratend bei Notfällen im Ausland.