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Versicherungsleistungen auf Reisen

Sie haben sich auf Ihre Geschäftsreise vorbereitet, doch kurz vor der Abreise passiert etwas, das Ihnen den Antritt verunmöglicht? Mit der Reiseannullationsversicherung sind Sie vor der Geschäftsreise gegen unvorhergesehene Ereignisse versichert.

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Sie haben sich auf Ihre Geschäftsreise vorbereitet, doch kurz vor der Abreise passiert etwas, das Ihnen den Antritt verunmöglicht? Mit der Reiseannullationsversicherung sind Sie vor der Geschäftsreise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen) versichert. Können Sie Ihre Geschäftsreise nicht oder erst später antreten, werden Ihnen die Annullierungs- oder Umbuchungskosten zurückerstattet.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses annulliert oder später angetreten. 
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis und Person:

  • CHF 10 000.– : Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgender Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Als versicherte Ereignisse gelten:

  • Schwere Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person oder einer nahestehenden Person oder des Stellvertreters am Arbeitsplatz.
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person nach erfolgter Buchung.
  • Beeinträchtigung des Eigentums am Wohnort einer versicherten Person.
  • Reisewarnung durch das EDA nach erfolgter Buchung.
  • Schwere Schwangerschaftskomplikationen einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Unvorhergesehene Ereignisse auf der geplanten Reiseroute. 
  • Unvorhergesehene Panne oder unvorhergesehener Unfall mit dem PKW oder Taxi.
  • Unverhergesehene Stornierung oder Einschränkung des öffentlichen Transportmittels aufgrund von Streik, schlechtem Wetter, Maschinenausfall oder Unfall.
  • Diebstahl der Reisedokumente einer versicherten Person.
  • Wenn ein Geschäftstermin, der den hauptsächlichen Grund für die  Reise darstellt, ausfällt oder verschoben werden muss.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- und Lebenspartner inkl. deren Eltern und Kinder
  • Eltern
  • Kinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Schwiegereltern, Schwiegersohn/-tochter, Grosseltern und Enkelkinder der versicherten Person

Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung ein Fahrschein zu lösen ist. Private und Business Jets, für die eine Buchungsbestätigung vorliegt, sind gedeckt. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.

Wenn eine Einlieferung in ein Spital (mindestens eine Übernachtung) notwendig ist, wenn im Rahmen der Behandlung ein in der Schweiz rezeptflichtiges Medikament vom Arzt verschrieben werden muss, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens fünf Arbeitstagen anordnet oder eine Reiseuntauglichkeit schriftlich attestiert.

Annullierungs- oder Umbuchungskosten sind die vom Veranstalter verrechneten Kosten, wenn die gebuchte Reise storniert beziehungsweise auf ein späteres Datum verschoben werden muss.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Die Krankheits- oder Unfallereignisse waren bereits bei der Buchung bzw. dem Antritt der Reise eingetreten oder deren Eintritt war offensichtlich.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Epidemien, Pandemien und Quarantäne.
  • Schlechter Heilungsverlauf.
  • Die Reise wurde vom Veranstalter abgesagt.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter, um die Reise zu annullieren. Im Krankheitsfall konsultieren Sie einen Arzt und fordern einen detaillierten Arztbericht ein. 

Melden Sie den Schaden elektronisch an und laden Sie dabei folgende Unterlagen unter https://viseca-ch.eclaims.europ-assistance.com

  • Buchungsbestätigung
  • Annullationsbestätigung
  • Arztzeugnis etc.

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. die Fahrzeugmiete mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Ja, bei Annullierungen aus medizinischen Gründen muss zur Beurteilung Ihres Falles zwingend ein detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose eingereicht werden.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgender Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Wenn eine Einlieferung in ein Spital (mindestens eine Übernachtung) notwendig ist, wenn im Rahmen der Behandlung ein in der Schweiz rezeptflichtiges Medikament vom Arzt verschrieben werden muss, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens fünf Arbeitstagen anordnet oder eine Reiseuntauglichkeit schriftlich attestiert.

Annullierungs- oder Umbuchungskosten sind die vom Veranstalter verrechneten Kosten, wenn die gebuchte Reise storniert beziehungsweise auf ein späteres Datum verschoben werden muss.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Die Krankheits- oder Unfallereignisse waren bereits bei der Buchung bzw. dem Antritt der Reise eingetreten oder deren Eintritt war offensichtlich.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Epidemien, Pandemien und Quarantäne.
  • Schlechter Heilungsverlauf.
  • Die Reise wurde vom Veranstalter abgesagt.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. die Fahrzeugmiete mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Bei Unter-, Abbruch oder Verlängerung aus medizinischen Gründen muss zur Beurteilung Ihres Falles zwingend ein detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose vom behandelnden Arzt vor Ort eingereicht werden. Ein Arztzeugnis vom Hausarzt am Wohnort ist nicht ausreichend.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Geschieht etwas während Ihrer Geschäftsreise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Geschäftsreise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Geschäftsreise sowie die Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft zurück.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unterbrochen, verlängert oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis und Person:

  • CHF 10 000.– : Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Als versicherte Ereignisse gelten:

  • Schwere Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person oder einer nahestehenden Person oder des Stellvertreters am Arbeitsplatz.
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person nach erfolgter Buchung.
  • Beeinträchtigung des Eigentums am Wohnort einer versicherten Person.
  • Schwere Schwangerschaftskomplikationen einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Unvorhergesehene Ereignisse auf der geplanten Reiseroute. 
  • Unvorhergesehene Panne oder unvorhergesehener Unfall mit dem PKW oder Taxi.
  • Unverhergesehene Stornierung oder Einschränkung des öffentlichen Transportmittels aufgrund von Streik, schlechtem Wetter, Maschinenausfall oder Unfall.
  • Diebstahl der Reisedokumente einer versicherten Person.
  • Wenn ein Geschäftstermin, der den hauptsächlichen Grund für die  Reise darstellt, ausfällt oder verschoben werden muss.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- und Lebenspartner inkl. deren Eltern und Kinder
  • Eltern
  • Kinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Schwiegereltern, Schwiegersohn/-tochter, Grosseltern und Enkelkinder der versicherten Person

Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung ein Fahrschein zu lösen ist. Private und Business Jets, für die eine Buchungsbestätigung vorliegt, sind gedeckt. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.

Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 22 939 22 11) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Buchungsbestätigung
  • Annullations-/Umbuchungsbestätigung
  • Arztzeugnis etc.

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Da die ursprünglich gebuchte Reise nicht mindestens zu 50% mit der Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlt wurde, besteht kein Versicherungsschutz.

Bei einem medizinischen Notfall während Ihrer Geschäftsreise im Ausland leistet die Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe und übernimmt Kosten für Rückreise, Rückführung oder Überführung in ein geeignetes Spital sowie Heilungskosten. Zudem werden Such- und Rettungskosten übernommen. 

Kontaktieren Sie im Notfall bitte +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Bei einem medizinischen Notfall während Ihrer Geschäftsreise im Ausland leistet die Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe. 

Versicherte Leistungen sind nebst der Organisation die Kostenübernahme für:

  • Rückreise, Rückführung oder Überführung in ein geeignetes Spital
  • Heilungskosten im Ausland (im Nachgang zur Kranken- oder Unfallversicherung) 
  • Folgekosten für die Heilung im Wohnsitzland 
  • Such- und Rettungskosten

Kontaktieren Sie im Notfall bitte +41 22 939 22 11.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unter- oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca-Firmenkreditkarte(n) bezahlt.
  • Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer hat stattgefunden.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person für Mastercard Commercial Card Gold:

  • Rückreise und Rückführung: unlimitiert  für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Heilungskosten im Ausland: CHF 500 000.– für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz. 
  • Folgekosten für die Heilung im Wohnsitzland: CHF 50 000.–
  • Such- und Rettungskosten: CHF 60 000.–

Die Leistungen werden subsidiär als Ergänzung zu den gesetzlichen schweizerischen Sozialversicherungen (Unfallversicherungen, Krankenkasse etc.) und anderen Zusatzversicherungen angeboten, sofern diese die Kosten eines notfallmässigen Spitalaufenthaltes sowie einer ambulanten Notfallbehandlung nicht vollständig decken. Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgender Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit, mit Ausnahme der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Die versicherte Person muss den Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben.

Versichert sind schwere Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person während einer Reise in Ergänzung zu den in der Reiseunterbruchversicherung enthaltenen Leistungen.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- und Lebenspartner inkl. deren Eltern und Kinder
  • Eltern
  • Kinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Schwiegereltern, Schwiegersohn/-tochter, Grosseltern und Enkelkinder der versicherten Person

Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Wenn eine Einlieferung in ein Spital (mindestens eine Übernachtung) notwendig ist, wenn im Rahmen der Behandlung ein in der Schweiz rezeptflichtiges Medikament vom Arzt verschrieben werden muss, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens fünf Arbeitstagen anordnet oder eine Reiseuntauglichkeit schriftlich attestiert.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Die Krankheits- oder Unfallereignisse waren bereits bei der Buchung bzw. dem Antritt der Reise eingetreten oder deren Eintritt war offensichtlich.
  • Es ist zu Massnahmen und Kosten gekommen, welche nicht angeordnet oder genehmigt wurden.
  • Kosten betreffend Selbstbehalt/Franchise der Krankenkasse oder jeder sonstigen Vorsorgeeinrichtung.
  • Kosten für Sehhilfen, medizinische Hilfsmittel und Prothesen.
  • Reisen zum Zwecke medizinischer Behandlungen.
  • Kosten für Verpflegung, Telefongespräche, Arbeitsausfall sowie sonstige Vermögensschäden.

Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 22 939 22 11) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Buchungsbestätigung
  • Rechnung Behandlungskosten
  • Abrechnungen der Kranken-/Unfallversicherung bezüglich Beteiligung an den Kosten

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Sind Ihre Koffer nicht mit Ihrem Flug angekommen? Nehmen Sie es gelassen, denn wenn Sie mit einem öffentlichen Transportmittel reisen und Ihr Gepäck nicht innerhalb von vier Stunden nach Ihrer Ankunft an der Feriendestination eintrifft, werden die Kosten für den Einkauf von unbedingt notwendigen Anschaffungen übernommen.

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 44 283 38 05

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Sind Ihre Koffer nicht mit Ihrem Flug angekommen? Nehmen Sie es gelassen, denn wenn Sie mit einem öffentlichen Transportmittel reisen und Ihr Gepäck nicht innerhalb von vier Stunden nach Ihrer Ankunft am Zielort eintrifft, werden die Kosten für den Einkauf von unbedingt notwendigen Anschaffungen übernommen.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Das Gepäck ist nicht innerhalb von vier Stunden nach Ankunft der versicherten Person am Zielort (ausgenommen Wohnsitz) eingetroffen.
  • Die Verspätung erfolgte beim Transport durch ein öffentliches Verkehrs- oder Transportmittel.
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 5 000.– : Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgender Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert ist die um mindestens vier Stunden verspätete Ankunft des Reisegepäcks der versicherten Person am Zielort (ausgenommen Wohnsitz). Die Beförderung muss durch ein öffentliches Verkehrs- oder Transportmittel erfolgen.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung ein Fahrschein zu lösen ist. Private und Business Jets, für die eine Buchungsbestätigung vorliegt, sind gedeckt. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.

Die Idee der Gepäckverspätungsversicherung ist, Ihnen in einer Notsituation die Möglichkeit zu geben, das Nötigste bis zum Eintreffen des Gepäcks zu kaufen.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Das Reisegepäck ist bei der Rückreise an den Wohnsitz verspätet angekommen.
  • Es wurden Einkäufe nach der Lieferung des Reisegepäcks getätigt.
  • Verspätungen infolge einer Beschlagnahme des Reisegepäcks durch die Behörden.
  • Verspätungen und Kosten, die durch Übergepäck bei einer Flugreise entstehen.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie umgehend das Transportunternehmen, um die Verspätung zu melden und ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen. Holen Sie die nötigen Bestätigungen und Nachweise ein und senden Sie uns die vollständigen Schadenunterlagen zu.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Buchungsbestätigung
  • Schadenprotokoll der Airline
  • Kaufquittungen / Reparaturrechnung

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. die Fahrzeugmiete mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Transportunternehmen. Wenn Ihnen von diesem nicht der gesamte Schaden erstattet wird, dann greifen die Versicherungsleistungen Ihrer Viseca Karte.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

In Zukunft können Sie ganz beruhigt Ihre Geschäftsreise antreten. Mit der Gepäckversicherung ist Ihr Gepäck gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust während der Geschäftsreise versichert.

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

In Zukunft können Sie ganz beruhigt Ihre Geschäftsreise antreten. Mit der Gepäckversicherung ist Ihr Gepäck gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust während der Geschäftsreise versichert.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Es ist zu Beschädigung oder Zerstörung, Verlust, Beraubung oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise gekommen.
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 5 000.– : Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgender Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert sind Beschädigung, Verlust, Beraubung (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person), Zerstörung oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Wertgegenstände samt Zubehör, wenn sie nicht getragen oder benützt werden, welche nicht in einem verschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Raum unter separatem Verschluss (Koffer, Schrank, Safe) aufbewahrt werden.
  • Elektronische Geräte sind auf max. CHF 2 500.– pro versichertes Ereignis beschränkt. 
  • Diebstahl aus einem Privat- oder Mietfahrzeug.
  • Zurücklassen oder Abstellen von Sachen ausserhalb des direkten persönlichen Einflussbereichs der versicherten Person.
  • Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Reisegepäcks während des Transports in einem öffentlichen Verkehrsmittel umgehend das Transportunternehmen, um das weitere Vorgehen zu prüfen und sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Melden Sie einen Diebstahl zudem umgehend bei der zuständigen Polizeistelle und lassen Sie einen Polizeirapport erstellen. Bitte halten Sie zudem die beschädigten Gegenstände bis zur Erledigung des Schadenfalls zur Verfügung.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Buchungsbestätigung
  • Polizeianzeige
  • Kaufquittung 

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. die Fahrzeugmiete mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Listen Sie im Schadenformular alle Artikel (Gepäckstück und Inhalt) mit ihrem jeweiligen Anschaffungspreis auf, welche von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung betroffen worden sind. Legen Sie den Schadenunterlagen sämtliche Kaufquittungen bei.

Um eine Rückerstattung zu prüfen, braucht der Versicherer grundsätzlich sämtliche Kaufquittungen, welche die Anschaffung des betroffenen Gegenstandes nachweisen. Bitte bewahren Sie Kaufquittungen deshalb sorgfältig auf. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, verlangen Sie beim Kaufort eine Kopie der Quittung. Andernfalls kann der Versicherer seine Leistungen leider nicht erbringen.

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Transportunternehmen. Wenn Ihnen von diesem nicht der gesamte Schaden erstattet wird, dann greifen die Versicherungsleistungen Ihrer Viseca Karte.

Nein, Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden, sind nicht versichert. Bitte beachten Sie zudem, dass Uhren und Schmucksachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Nein, das Zurücklassen oder Abstellen von Sachen, auch für kurze Zeit, an einem jedermann zugänglichen Ort ausserhalb des direkten, persönlichen Einflussbereichs der versicherten Person ist nicht versichert.

Versicherte Wertgegenstände samt Zubehör müssen, wenn sie nicht getragen oder benützt werden, in einem verschlossenen, nicht jedermann zugänglichen Raum unter separatem Verschluss (Koffer, Schrank, Safe) aufbewahrt werden. Die Art der Verwahrung muss in jedem Fall dem Wert der Sache angemessen sein.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Die Mietwagen-Kaskoversicherung deckt normalerweise Fahrzeugschäden und Diebstahl des Fahrzeugs. Im Schadenfall haben Sie meistens dennoch einen Selbstbehalt zu tragen. Die Mietwagen-Selbstbehaltversicherung übernimmt den Selbstbehalt bei Schaden am oder Diebstahl des Mietwagens und versteht sich als Zusatzversicherung zur Kaskoversicherung.

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Standen Sie auch schon am Mietwagenschalter und wussten nicht, welche Versicherungen Sie abschliessen sollen? Die Mietwagen-Kaskoversicherung deckt normalerweise Fahrzeugschäden und Diebstahl des Fahrzeugs. Im Schadenfall haben Sie meistens dennoch einen Selbstbehalt zu tragen. Die Mietwagen-Selbstbehaltversicherung übernimmt den Selbstbehalt bei Schaden am oder Diebstahl des Mietwagens und versteht sich als Zusatzversicherung zur Kaskoversicherung.

Versichert sind gemietete Fahrzeuge bis 3 500 kg Gesamtgewicht.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Ein vom Vermieter belasteter Selbstbehalt wird infolge eines Schadens am Mietfahrzeug verrechnet.
  • Die Kosten für das Mietfahrzeug wurden mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:

  • CHF 10 000.– : Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgender Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert ist der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt, der aufgrund eines Schadens am Mietfahrzeug oder aufgrund eines Diebstahls des Mietfahrzeugs während der Mietdauer entsteht.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der vom Mieter eines Fahrzeugs im Schadenfall selbst zu übernehmen ist.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Schäden, für die im Mietvertrag oder von der Versicherung des Vermieters keine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. 
  • Schäden bei Führung des Fahrzeugs durch einen Lenker, der das Fahrzeug aufgrund der Bestimmungen im Mietvertrag nicht hätte lenken dürfen.

Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Fahrzeugvermieter, um das weitere Vorgehen zu prüfen und ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen. Senden Sie uns die vollständigen Schadenunterlagen zu.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Buchungsbestätigung
  • Schadenprotokoll Mietwagenfirma 

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer unter +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. die Fahrzeugmiete mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Versicherungsleistungen beim Einkaufen

Kurz nach Ablauf der Garantiedauer ist Ihr Headset plötzlich kaputt? Ab einem Warenwert von mindestens CHF 100.– verlängert sich der Garantieschutz automatisch und ohne weitere Kosten. Im Garantiefall werden entstandene Kosten für Reparatur und Ersatz zurückerstattet. 

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Kurz nach Ablauf der Garantiedauer ist Ihr Headset plötzlich kaputt? Ab einem Warenwert von mindestens CHF 100.– verlängert sich der Garantieschutz automatisch und ohne weitere Kosten. Im Garantiefall werden entstandene Kosten für Reparatur und Ersatz zurückerstattet. 

Versichert sind Neugeräte für geschäftliche Zwecke, die einen Warenwert von mindestens CHF 100.– haben und einer der folgenden Gerätekategorien angehören:

  • Elektrische Haushaltsgeräte: Geschirrspüler, Kochherde, Backöfen, Mikrowellen, Kühlschränke usw.
  • Elektronische Unterhaltungsgeräte: Fernseher, Beamer, DVD-/Blu-ray-Player, Hi-Fi-Anlagen, MP3-Player, Fotokameras, Videokameras, GPS-Geräte usw.
  • Elektrische Kommunikationsgeräte: Mobiltelefone, Tablets, Wearables, Computer, Note-books, Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, externe Harddisks usw.
  • Zubehör der entsprechenden Geräte (z. B. Adapter, Kabel und Transformatoren) 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Das versicherte Gerät wurde mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Kreditkarte bezahlt.
  • Das versicherte Gerät ist im Schadenfall nicht älter als vier Jahre.
  • Das versicherte Gerät verfügt über eine abgelaufene Herstellergarantie oder Händlergewährleistung.
  • Das versicherte Gerät ist für geschäftliche Zwecke bestimmt.
  • Das versicherte Gerät wurde bei einem Händler mit Sitz in der Schweiz oder einem EU/EWR Land gekauft.
  • Der Warenwert beträgt mindestens CHF 100.–.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 2 000.– (Garantieverlängerung um 12 Monate): Mastercard Commercial Card Silber
  • CHF 5 000.–  (Garantieverlängerung um 24 Monate): Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Commercial Kreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Silber
  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt ausschliesslich für Geräte, welche bei einem gewerbsmässigen Anbieter (z.B. Ladengeschäft, Versandhandel, Internetanbieter) mit Sitz in der Schweiz oder einem EU/EWR Land gekauft wurden.

Versichert sind Material- und Fabrikationsmängel eines versicherten Gerätes oder Zubehörs, welche auch unter die Herstellergarantie gefallen wären.

Die Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf der inbegriffenen Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung und dauert 

  • 12 Monate für Mastercard Commercial Silber.
  • 24 Monate für Mastercard Commercial Gold

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Geräte, die über keine Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung verfügen.
  • alle Ereignisse, die aus einer nicht den Herstellerangaben entsprechenden Verwendung resultieren
  • alle Ereignisse infolge äusserer Einwirkung
  • Kratzer, Absplitterungen, Schrammen und ganz allgemein alle Schäden am Gehäuse des versicherten Gegenstandes, die nicht seine Funktion beeinträchtigen

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Kaufquittung
  • Garantiebedingungen des Händlers
  • Reparaturrechnung oder Totalschadenbestätigung
  • die Seriennummer des versicherten Gegenstandes
  • die Rechnung des versicherten Gegenstandes in lesbarer Form

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen den Gegenstand, das Gerät bzw. die Dienstleistung mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Gerade noch haben Sie sich über Ihren neuen Laptop gefreut, doch dann fällt er Ihnen zu Boden und geht in die Brüche? Kein Problem, denn wenn Ihre Einkäufe einen Wert von mindestens CHF 50.– haben, sind sie bis 30 Tage nach Erwerb gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Ebenso haben Sie eine Deckung bei Nichtlieferung oder Falschlieferung bei Käufen über das Internet.

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Gerade noch haben Sie sich über Ihren neuen Laptop gefreut, doch dann fällt er Ihnen zu Boden und geht in die Brüche? Kein Problem, denn wenn Ihre Einkäufe einen Wert von mindestens CHF 50.– haben, sind sie bis 30 Tage nach Erwerb gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.

Versichert sind Gegenstände für geschäftliche Zwecke, die einen Warenwert von mindestens CHF 50.– haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Es ist zu Raub, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, Nichtlieferung oder Falschlieferung bei Käufen über das Internet oder Nichtakzept der Warenrückgabe bei Käufen über das Internet der versicherten Sachen innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf gekommen.
  • Der versicherte Gegenstand wurde mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Kreditkarte bezahlt.
  • Der versicherte Gegenstand ist für geschäftliche Zwecke bestimmt.
  • Der Warenwert beträgt mindestens CHF 50.–.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 1 000.–: Mastercard Commercial Card Silber
  • CHF 2 000.–: Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Commercial Kreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Silber
  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert sind Raub (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person), Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, Nichtlieferung oder Falschlieferung bei Internetkäufen und Nichtakzept der Warenrückgabe bei Internetkäufen eines versicherten Gegenstandes.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere und Eintrittskarten.
  • Tiere und Pflanzen sowie Motorfahrzeuge.
  • Lebensmittel
  • Schmucksachen und Uhren.
  • Gebrauchtware.
  • Normale Abnutzung oder Verschleiss.
  • Fabrikations- oder Materialfehler.
  • Bedienungsfehler.

Bitte melden Sie einen Diebstahl umgehend bei der zuständigen Polizeistelle und lassen Sie einen Polizeirapport erstellen. Bitte halten Sie zudem die beschädigten Gegenstände bis zur Erledigung des Schadenfalls zur Verfügung.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Kaufquittungen
  • Reparaturrechnung oder Totalschadenbestätigung
  • Stellungnahme des Verkäufers zum Rückerstattungsantrag
  • Bei Diebstahl/Raub: Polizeirapport
  • Bei Diebstahl/ Raub: Stellungnahme des Verkäufers bzw. der Lieferant zum Lieferungsstatus. 

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen den Gegenstand, das Gerät bzw. die Dienstleistung mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Ja, wenn Ihnen aus Versehen ein Gegenstand auf den Boden fällt, dann ist dies gedeckt. Die Versicherungsdeckung gilt nicht bei mutwilliger Zerstörung.

Nein, die Leistungen der Einkaufsversicherung gelten lediglich bei Raub, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Rechtsschutz-Leistungen

Bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit erhalten Sie von Experten eine Ersteinschätzung zur Rechtslage sowie den Erfolgsaussichten. Zudem erhalten Sie Empfehlungen zum weiteren juristischen Vorgehen.  

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit erhalten Sie von Experten eine Ersteinschätzung zur Rechtslage sowie den Erfolgsaussichten. Zudem erhalten Sie Empfehlungen zum weiteren juristischen Vorgehen.  

Versichert ist der Vertragspartner, der mit der Kartenherausgeberin einen Basisvertrag zum Bezug von Firmenkreditkarten abgeschlossen hat. 

Pro Jahr sind drei telefonische Rechtsberatungen à einer Stunde pro Firmenkartenkunde bei Mastercard Commercial Card Silber und Gold inkludiert. Die Beratungsstunden lassen sich für einen Firmenkartenkunden mit mehreren Karten nicht kumulieren. 

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Commercial Kreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Silber
  • Mastercard Commercial Card Gold

Versicherungsschutz besteht bei Rechtsfragen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.

Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den folgenden Bereichen: 

  • Vertragsrecht 
  • Arbeitsrecht 
  • Mietrecht 
  • Versicherungsrecht 
  • Schadenersatzrecht 
  • Strafrecht

Kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Haben Sie qualitativ minderwertige Ware erhalten? Wurde eine Dienstleistung nicht vertragsgemäss erbracht? Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Kauf- und Dienstleistungsverträgen unterstützt Sie die Vertragsrechtsschutzversicherung bei der Wahrung Ihrer Interessen, macht Ihre Ansprüche geltend und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.  

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Haben Sie qualitativ minderwertige Ware erhalten? Wurde eine Dienstleistung nicht vertragsgemäss erbracht? Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Kauf- und Dienstleistungsverträgen unterstützt Sie die Vertragsrechtsschutzversicherung bei der Wahrung Ihrer Interessen, macht Ihre Ansprüche geltend und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. 

Versichert ist der Karteninhaber.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Der physische Gegenstand ist für geschäftliche Zwecke bestimmt und wurde mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Kreditkarte bezahlt. Der Warenwert beträgt mindestens CHF 50.–  (ohne Liefer- oder Montagekosten). 
  • Die eingekaufte Dienstleistung ist für geschäftliche Zwecke bestimmt und wurde mindestens zu 50% mit der Viseca Commercial Kreditkarte bezahlt. 

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 10 000.– : Mastercard Commercial Card Silber
  • CHF 20 000.–: Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Viseca Commercial Kreditkarten inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Silber
  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Streitigkeiten aus privatrechtlichen Kauf- und Diensleistungsverträgen.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften aus dem Finanzbereich (insbesondere Bank-, Börsen-, Termin-, Finanz-, Anlage- und Spekulationsgeschäfte), mit der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten. 
  • Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Treuhändern, Trustees, Buchhaltern und Revisionsstellen. 
  • Rechtsfälle, die vor dem Inkrafttreten der Versicherung entstanden sind, bekannt waren oder hätten bekannt sein können. 

Senden Sie alle fallrelevanten Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Kaufquittungen
  • Stellungnahme des Verkäufers 
  • Alle weiteren fallrelevanten Unterlagen

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen den Gegenstand, das Gerät bzw. die Dienstleistung mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Auf Geschäftsreisen ist man auf gut funktionierende Dienstleister angewiesen. Falls dann aber doch mal etwas schiefläuft und Sie eine Rechtsverletzung seitens Reiseanbieter erleben (z.B. Fluggesellschaft, Hotelbetreiber oder sonstigen Dritten), unterstützt Sie die Reiserechtsschutzversicherung bei der Wahrung Ihrer Interessen, macht Ihre Ansprüche geltend und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.  

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Auf Geschäftsreisen ist man auf gut funktionierende Dienstleister angewiesen. Falls dann aber doch mal etwas schiefläuft und Sie eine Rechtsverletzung seitens Reiseanbieter erleben (z.B. Fluggesellschaft, Hotelbetreiber oder sonstigen Dritten), unterstützt Sie die Reiserechtsschutzversicherung bei der Wahrung Ihrer Interessen, macht Ihre Ansprüche geltend und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.  

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis und Person:

  • CHF 20 000.– : Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgender Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz. Für die Rechtsgebiete Versicherungs- und Opferhilferecht ist die geografische Deckung auf die Schweiz beschränkt.

Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den folgenden Rechtsgebieten:

  • Vertragsrecht: Streitigkeiten als Mieter eines Motorfahrzeugs, aus Transport- und Beförderungsverträgen, aus Reparaturverträgen des von der versicherten Person während der Reise gelenkten Motorfahrzeugs sowie aus Pauschalreise-, Beherbergungs-, und Gastaufnahmevertrag.
  • Schadenersatzrecht: Geltendmachen von gesetzlichen, ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen, sofern kein privat- oder öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis besteht. 
  • Strafrecht: Verteidigung in einem gegen die versicherte Person gerichteten Strafverfahren aufgrund der Anschuldigung fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften des Strafgesetzbuchs oder des Strassenverkehrsgesetzes. 
  • Versicherungsrecht: Streitigkeiten mit privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungen.
  • Opferhilferecht: Geltendmachen von Entschädigungen und Genugtuung gemäss schweizerischem Opferhilfegesetz.

Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung ein Fahrschein zu lösen ist. Private und Business Jets, für die eine Buchungsbestätigung vorliegt, sind gedeckt. Taxi und Mietwagen fallen nicht unter öffentliche Transportmittel.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Gegen die versicherte Person ausgesprochene Bussen, Konventionalstrafen und andere Leistungen mit Strafcharakter. 
  • Schadenersatzleistungen irgendwelcher Art. 
  • Rechtsfälle, die vor dem Inkrafttreten der Versicherung entstanden sind, bekannt waren oder hätten bekannt sein können. 

Senden Sie alle fallrelevanten Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Buchungsbestätigung
  • Schadenprotokoll
  • Alle weiteren fallrelevanten Unterlagen

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. die Fahrzeugmiete mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.

Assistance-Leistungen

Im Notfall organisieren die Spezialisten der 24h-Assistance unter der Telefonnummer +41 22 939 22 11 konkrete Hilfeleistungen. Sie beschaffen Ihnen Arzt-, Spital- sowie Anwaltsadressen und unterstützen Sie beratend bei Notfällen im Ausland.

Kontaktieren Sie bitte direkt den Versicherer bei Fragen: Telefon +41 22 939 22 11

Bei allfälligen Widersprüchen zwischen untenstehenden Antworten und den Versicherungsbedingungen gehen in jedem Fall die Versicherungsbedingungen vor.

Im Notfall organisieren die Spezialisten der 24h-Assistance unter der Telefonnummer +41 22 939 22 11 konkrete Hilfeleistungen. Sie beschaffen Ihnen Arzt-, Spital- sowie Anwaltsadressen und unterstützen Sie beratend bei Notfällen im Ausland.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgender Viseca Commercial Kreditkarte inbegriffen:

  • Mastercard Commercial Card Gold

Die Versicherung gilt weltweit sowie in der Schweiz.

Senden Sie folgende Unterlagen schnellstmöglich an travel@europ-assistance.ch:

  • Im Falle von Kosten- oder Bargeldvorschüssen: Polizeirapport, Anzeige bzw. Klageschrift oder Gerichtsunterlagen

Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 22 939 22 11 oder travel@europ-assistance.ch.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Firmenkreditkarten der Viseca Card Services SA.