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Wichtiger Hinweis zur Reiseannullierungskostenversicherung

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (Coronavirus) erreichen uns viele Anfragen zur Reiseannullierungskostenversicherung. Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:
  • Wenden Sie sich bitte in erster Linie an Ihren Reiseveranstalter, an das Buchungsportal oder direkt an den Leistungserbringer (Airline, Hotel, Autovermietung etc.); bei Pauschalreisen über einen Veranstalter haftet dieser in erster Linie (Pauschalreisegesetz).
  • Bei individuell zusammengestellten und gebuchten Reisen: Wenden Sie sich direkt an die Anbieter, bei denen Sie Ihre Reise gebucht haben (zum Beispiel Flug- und Mietwagengesellschaften, Hotels, Eventveranstalter etc.), um die Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten zu prüfen und eine Rückerstattung einzufordern.
  • Damit unsere Versicherungspartner Ihren Schaden sorgfältig analysieren können, bitten wir Sie, alle nötigen Dokumente (Reservierung, Stornierung und Ablehnung der Rückerstattungsforderungen durch den Anbieter) Ihrer Schadenanzeige beizulegen.
  • Die Reiseannullierungskostenversicherung greift nur, wenn
    • alle Reisenden im selben Haushalt leben (nur Partner und Kinder bis 25 Jahre);
    • mindestens 60% der Reise mit der Karte bezahlt wurden;
    • keine Erstattung durch den Reiseanbieter stattfindet;
    • die allgemeinen Versicherungsbedingungen eingehalten wurden.

Beachten Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und unsere FAQs zu den Reiseversicherungen.

Bitte entschuldigen Sie, dass es aufgrund der vielen Anfragen zu Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihres Anliegens und der Versicherungsfälle kommen kann.

Unsere Versicherungspartner beobachten die weiteren Entwicklungen täglich. Für Aktualisierungen, Anpassungen sowie ergänzende Informationen verweisen wir Sie auf unsere Website viseca.ch.

Beanstandungen

Hier haben Sie die Möglichkeit Kartentransaktionen, die Sie für ungerechtfertigt halten, zu beanstanden.

Alle Kartentransaktionen werden über Mastercard Worldwide oder Visa International übermittelt und Viseca zur Verrechnung weitergeleitet. Erst nachdem der Betrag auf der Karte gebucht ist, haben Sie als Karteninhaber die Möglichkeit, Transaktionen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei Viseca schriftlich zu beanstanden und eine Rückerstattung einzufordern.

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