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Reiseunterbruch­versicherung

Auf dem Transit-Flughafen fällt Ihr Anschlussflug aus. Der Kongress findet ohne Sie statt.

Mit Ihrer Kreditkarte sind die Kosten für Unterbruch, Abbruch oder Verlängerung der Reise ebenso gedeckt wie die Ausgaben für nicht genutzte Leistungen.

Schaden melden
+41 22 939 22 11

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Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Reise sowie die Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft zurück.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unter- oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden zu mindestens 50% mit einer oder mehreren gültigen Viseca-Firmenkreditkarte(n) bezahlt.
  • Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer hat stattgefunden.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis und Person:

  • CHF 5 000.–: Mastercard Business Card Silber, Mastercard Corporate Card Silber
  • CHF 10 000.–: Mastercard Business Card Gold, Mastercard Corporate Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.