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Reiseunterbruch­versicherung

Geschieht etwas während Ihrer Geschäftsreise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Geschäftsreise gegen unvorhergesehene Ereignisse versichert.

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Geschieht etwas während Ihrer Geschäftsreise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Geschäftsreise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Geschäftsreise sowie die Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft zurück.

Die Versicherung deckt bis zu fünf Personen (Karteninhaber, Mitarbeiter und Nicht-Mitarbeiter) pro Karte auf einer Geschäftsreise, die gesamthaft zu mindestens 50% mit einer oder mehreren versicherten Karte(n) bezahlt wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unterbrochen, verlängert oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine Geschäftsreise, die maximal 120 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 50% mit einer Viseca Commercial Gold-Kreditkarte bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis und Person:

  • CHF 10 000.– : Mastercard Commercial Card Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.