Stellungnahme Aduno Gruppe
Zürich, 28. Februar 2018
Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat heute die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten und ein weiteres ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrates der Aduno Gruppe wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung bekanntgegeben. In diesem Zusammenhang bestätigt die Aduno Gruppe, am 21. Dezember 2017 gegen zwei frühere Organpersonen der Aduno Gruppe Strafanzeige wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung eingereicht zu haben. Die beschuldigten Personen sind nicht mehr für das Unternehmen tätig. Der beschuldigte ehemalige Präsident des Verwaltungsrates war im Juni 2017 von seinem Amt zurückgetreten. Für sämtliche Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Die Aduno Holding beteiligt sich am Verfahren als geschädigte Partei.
Um die Voruntersuchung der Staatsanwaltschaft zu schützen, hat die Aduno Gruppe bisher konsequent auf eine Kommentierung zum Stand der Untersuchung verzichtet. Das Unternehmen hält - bis auf die in dieser Mitteilung publizierten Ausführungen - an diesem Grundsatz fest und verweist betreffend allfälligen weiteren Fragen an die zuständigen Behörden.
Den Auftrag für die unabhängige Untersuchung hatte der Verwaltungsrat im November 2017 erteilt. Im Rahmen der Abklärungen untersuchte die Zürcher Anwaltskanzlei Baumgartner Mächler verschiedene Übernahmen der Aduno Gruppe aus den vergangenen Jahren auf ihre Rechtmässigkeit. Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung hatte der Verwaltungsrat der Aduno Gruppe Baumgartner Mächler vor Weihnachten 2017 mit der Einreichung einer Strafanzeige beauftragt.