Als nahestehende Personen gelten:
- der Ehe- oder Lebenspartner
- Mitbewohner
- Eltern und Stiefeltern
- Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
- Geschwister
- Betreuungspersonen von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
- Vormund kraft Gesetzes und bevormundete Personen
- sehr enge Freunde oder Verwandte, zu denen ein intensiver Kontakt besteht.
Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise oder eine Veranstaltung jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden resp. kann die Veranstaltung deswegen nicht besucht werden, ist dies ein versichertes Ereignis.
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