phone holder

Gepäckverspätungs­versicherung

Sind Ihre Koffer nicht mit Ihrem Flug angekommen? Nehmen Sie es gelassen, denn wenn Sie mit einem öffentlichen Transportmittel reisen und Ihr Gepäck nicht innerhalb von vier Stunden nach Ihrer Ankunft an der Feriendestination eintrifft, werden die Kosten für den Einkauf von unbedingt notwendigen Anschaffungen übernommen.

Schaden melden

Sind Ihre Koffer nicht mit Ihrem Flug angekommen? Nehmen Sie es gelassen, denn wenn Sie mit einem öffentlichen Transportmittel reisen und Ihr Gepäck nicht innerhalb von vier Stunden nach Ihrer Ankunft an der Feriendestination eintrifft, werden die Kosten für den Einkauf von unbedingt notwendigen Anschaffungen übernommen.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Das Gepäck ist nicht innerhalb von vier Stunden nach Ankunft der versicherten Person am Zielort (ausgenommen Wohnsitz) eingetroffen.
  • Die Verspätung erfolgte beim Transport durch ein öffentliches Verkehrs- oder Transportmittel.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert (unbegrenzte Reisedauer bei Visa Platinum).
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte  bezahlt.

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:

  • CHF 500.–: World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 1 000.–: World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 2 000.–: Visa Platinum.

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.