phone holder

Medizinische Reise-Assistance

Bei einem medizinischen Notfall während Ihrer Reise im Ausland leistet die Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe und übernimmt Rückreise- oder Rückführungskosten sowie Heilungskosten.

Schaden melden

Bei einem medizinischen Notfall während Ihrer Reise im Ausland leistet die Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe. Versicherte Leistungen sind nebst der Organisation die Kostenübernahme für: - Rückreise, Rücktransport oder Rückführung - Überführung in ein geeignetes Spital - Heilungskosten (im Nachgang zur Kranken- oder Unfallversicherung) Kontaktieren Sie im Notfall bitte +41 44 283 34 18.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Während der Reise im Ausland tritt ein medizinischer Notfall ein.
  • Der Wohnsitz der versicherten Person ist in der Schweiz.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert.
  • Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer hat stattgefunden und das Einverständnis des Versicherers zu den getroffenen Massnahmen wurde eingeholt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis für World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard:

  • Rückreise und Rückführung: CHF 250 000.–  für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Heilungskosten: CHF 250 000.– für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.


Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis für Visa Platinum:

  • Rückreise und Rückführung: unbegrenzt  für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Heilungskosten: CHF 500 000.– für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.


Die Leistungen werden subsidiär als Ergänzung zu den gesetzlichen schweizerischen Sozialversicherungen (Unfallversicherungen, Krankenkasse etc.) und anderen Zusatzversicherungen angeboten, sofern diese die Kosten eines notfallmässigen Spitalaufenthaltes sowie einer ambulanten Notfallbehandlung nicht vollständig decken. Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.