Medizinische Reise-Assistance

Sie haben sich so gefreut auf Ihr grosses Abenteuer, doch Ihre Reise in den tropischen Amazonas-Regenwald steht unter einem unglücklichen Stern. Bereits am dritten Tag erkrankt Ihr Partner an Malaria und wird von schwerem Fieber geschüttelt. Gut zu wissen, dass es Viseca gibt: Tritt während Ihrer Reise im Ausland ein medizinischer Notfall ein, organisiert unsere Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe.

Bei einem medizinischen Notfall während Ihrer Reise im Ausland leistet die Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe. Versicherte Leistungen sind nebst der Organisation die Kostenübernahme für: - Rückreise, Rücktransport oder Rückführung - Überführung in ein geeignetes Spital - Heilungskosten (im Nachgang zur Kranken- oder Unfallversicherung) Kontaktieren Sie im Notfall bitte +41 44 283 34 18.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Während der Reise im Ausland tritt ein medizinischer Notfall ein.
  • Der Wohnsitz der versicherten Person ist in der Schweiz.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert.
  • Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer hat stattgefunden und das Einverständnis des Versicherers zu den getroffenen Massnahmen wurde eingeholt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis für World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard:

  • Rückreise und Rückführung: CHF 250 000.–  für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Heilungskosten: CHF 250 000.– für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz bis zum vollendeten 81. Lebensjahr.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis für Visa Platinum:

  • Rückreise und Rückführung: unbegrenzt  für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Heilungskosten: CHF 500 000.– für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz bis zum vollendeten 81. Lebensjahr.

Die Leistungen werden subsidiär als Ergänzung zu den gesetzlichen schweizerischen Sozialversicherungen (Unfallversicherungen, Krankenkasse etc.) und anderen Zusatzversicherungen angeboten, sofern diese die Kosten eines notfallmässigen Spitalaufenthaltes sowie einer ambulanten Notfallbehandlung nicht vollständig decken. Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Möchten Sie einen Schaden melden?

WICHTIG: Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Versicherer per Telefon +41 44 283 34 18 zu kontaktieren.
Haben Sie Fragen?

In unseren FAQs finden Sie mehr Informationen über die benötigten Unterlagen.
Weitere Informationen

Die genauen Bedingungen und Ausschlüsse können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Kontakt Versicherer

Tel. +41 44 283 34 18 oder E-Mail