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Reiseunterbruch­versicherung

Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse versichert.

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Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen oder mitreisenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Reise sowie die Reise- und Unterkunftsmehrkosten.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unterbrochen, verlängert oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert (unbegrenzte Reisedauer bei Visa Platinum).
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Viseca Kreditkarte bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 7 500.– : World Mastercard Silber, Visa Classic und Visa GKB HCD Card.
  • CHF 15 000.– : World Mastercard Gold, Visa Gold und Flying Blue World Mastercard.
  • CHF 30 000.–: Visa Platinum.


Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.