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Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse versichert.
Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unter- oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen oder mitreisenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Reise sowie die Reise- und Unterkunftsmehrkosten.
Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:
Es besteht kein Selbstbehalt.
Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Viseca Karte inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.