Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner und im gleichen Haushalt lebende, unterstützungspflichtige Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
- Rückreise-, Rücktransport- und Heimführungskosten werden für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein bis CHF 250'000.– übernommen, bei Karteninhabern mit Wohnsitz in den übrigen Schengenstaaten bis CHF 60'000.–
- Such- und Rettungskosten werden für Karteninhaber mit Wohnsitz in einem Land des Schengenraums bis CHF 60'000.– übernommen
- Heilungskosten für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein werden im Nachgang zur Kranken- und Unfallversicherung bis CHF 250'000.– übernommen